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Unpassender Titel

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ich bin erstaunt über den Titel dieses Artikels, welcher die Glaubwürdigkeit des Opfers anzweifelt. Der irreführende Titel widerspricht dem Urteil des Gerichts, welches das Opfer für glaubwürdig hält und den Täter schuldig gesprochen hat. Einem Journalisten sollte doch eigentlich klar sein, dass der erste Eindruck die nachfolgenden prägt. Damit wird bei diesem unpassenden Titel auch nach Lesen des Artikels bei vielen Lesern und Leserinnen der Eindruck hinterlassen, das Opfer sei nicht glaubwürdig, trotz der klaren Verurteilung des Täters. Somit wird das Opfer diskreditiert und dem Mythos Vorschub geleistet, dem Opfer sei nicht zu glauben.

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