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Unrecht muss korrigiert werden

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Abstimmung über die Familieninitiative der SVP diverse FN-Ausgaben

 

Die Familieninitiative will nur einen einzigen Absatz neu in die Bundesverfassung aufnehmen. Der Text der Familieninitiative lautet: «Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.»

Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, ist ein solcher Abzug untersagt. Warum in aller Welt soll dies so sein? Ist die Betreuung durch eigene Eltern, Papa und Mama, Grossmama oder Grosspapa denn nicht gleich viel oder noch mehr wert?

Nun erfinden Gegner der Familieninitiative reichlich komische Gründe, um dieses Anliegen zu bodigen. Sie sprechen gar von ungleichem Recht bei einer Annahme der Initiative. Da stellt sich doch ernsthaft die Frage, was daran unrecht ist, wenn man die Familienmodelle gleichstellen will. Alle Bauernfamilien und Selbstständigerwerbenden, die zu Hause arbeiten und ihre Kinder selber betreuen, können den Steuerabzug nicht geltend machen.

Eltern, deren Kinder durch die Grosseltern betreut werden oder welche die Kinderbetreuung selbst organisieren, können ebenfalls keinen Steuerabzug anmelden.

Tatsache ist, dass die Kosten der Fremdbetreuung zu einem grossen Teil alle Bürgerinnen und Bürger mittels Steuern bezahlen. Wenn eine Familie keinen Krippenplatz beansprucht, hilft dies dem Staat, Kosten zu sparen. Trotzdem muss eine solche Familie aber gleichzeitig die Krippenplätze anderer Familien über Steuern mitfinanzieren, und sie darf erst noch keinen Steuerabzug für die Eigenleistung bei der Kinderbetreuung vornehmen.

Mit einem Ja am 24. November stärken wir die Familien, denn starke Familien sind der Grundstein unserer Gesellschaft. Gleiches Recht für alle Familien.

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