Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Unsoziale Neugestaltung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Unsoziale Neugestaltung

Vereinigung Cerebral Freiburg sagt Nein

Die Vereinigung Cerebral Freiburg erachtet die NFA als unsozial und ungerecht. Sie empfiehlt deshalb den Stimmbürgerinnen und -bürgern, ein Nein in die Urne zu legen.

«Ein neuer Finanzausgleich ist notwendig, doch ist die erarbeitete Vorlage völlig inakzeptabel; sie hat weniger mit Finanzausgleich als mit Demokratie- und Sozialabbau zu tun», zitiert der Vorstand der Vereinigung in einer Pressemitteilung alt Bundesrat Otto Stich.

Laut Vereinigung würden mit der NFA Leistungen für Behinderte vom Bund in die Verantwortung der Kantone übertragen. Wohnheime und Werkstätten für behinderte Menschen sowie Sonderschulung behinderter Kinder werden heute von der IV finanziert. Auch die Ergänzungsleistungen werden vom Bund einheitlich und umfassend geregelt. Die NFA sehe aber vor, dass in diesen Bereichen jeder Kanton seine eigenen Sonderlösungen erfindet. «Damit gefährdet sie ein gut funktionierendes System der Behindertenhilfe, das sich seit Jahrzehnten bewährt. Nationale Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderung werden durch eine kantonale Ungleichbehandlung ersetzt. Der Föderalismus wird auf Kosten von behinderten und betagten Personen gestärkt. Es gibt gute Gründe, im Sozialwesen gegen den Föderalismus zu sein», schreibt die Vereinigung Cerebral Freiburg weiter.

Auswirkungen in der Finanzierung

Laut Vorstand entfällt mit der Kantonalisierung der individuelle und differenzierte Rechtsanspruch des einzelnen Kindes auf besondere Schulung im IV-Gesetz. In der Botschaft werde die Kantonalisierung der Sonderschulung mit dem Argument begründet, dass damit die integrative Schulung möglich werde. Es stelle sich aber die Frage, wer am Schluss bezahlt. «Familien mit einem Kind in der Sonderschule belasten so möglicherweise das Gemeindebudget sehr direkt, was zur Stigmatisierung der betroffenen Familien führen kann», befürchtet die Vereinigung. «Die Vorlage NFA ist eine Fahrt in eine für den Sozialbereich ungewisse finanzpolitische Zukunft», fügt sie bei.

Der Vorstand weist weiter auf die Studie der Schweiz. Konferenz für Sozialhilfe zur Existenzsicherung im Föderalismus der Schweiz hin. Diese zeige eindrücklich die Unterschiede im verfügbaren Einkommen sozial Benachteiligter auf – bei gleicher Ausgangslage. Viele Politikerinnen und Politiker stünden hinter der NFA, weil sie den Föderalismus wieder belebe. Dass dabei die Finanzierung zentraler Teile des Behindertenwesens in Frage gestellt werden, werde entweder negiert oder aber als unangenehmer, aber akzeptierbarer Nebeneffekt zur Erreichung eines höher gestellten Zieles in Kauf genommen. «Es ist kaum vorstellbar, dass die Kantone, die unter Spardruck stehen, den neu gewonnenen finanzpolitischen Spielraum, der ihnen durch die NFA erwächst, im Sinne sozial Schwächerer nutzen und den bisherigen Kurs des Bundes fortsetzen werden», hält die Vereinigung Cerebral Freiburg weiter fest.

In Konkurrenz mit Steuersenkungen

Sie befürchtet, dass die Ausgaben für Behinderteneinrichtungen im Kantonsparlament in Konkurrenz mit Anträgen für Steuersenkungen stehen werden. «Die NFA zwingt sozial Schwache und Organisationen, sich jedes Jahr im harten finanzpolitischen Verteilkampf des Kantons die Ressourcen neu zu erkämpfen. Hätte man eine formelle Zweckbindung gewollt, so wäre eine Verbundlösung möglich gewesen», begründet die Vereinigung, die sich seit 40 Jahren für die Rechte und Würde von Kindern und Erwachsenen mit cerebralen Bewegungsstörungen und ihren Angehörige einsetzt, ihr Nein weiter. Comm.

Meistgelesen

Mehr zum Thema