Unbestritten ist, dass die Schweiz aufgrund internationaler Regeln der OECD ausländische Unternehmen mit Sitz in der Schweiz nicht mehr mit Sonderregeln tiefer als die einheimischen Unternehmen besteuern darf. Gut so, auch die Schweizer Gross-
und Privatbanken mussten ja mit hohen Bussen schlussendlich dafür bezahlen, dass sie jahrelang unethische Geschäfte mit unversteuertem Vermögen ihrer Kunden machten. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf brachte seinerzeit eine steuerertragsneutrale USR-III-Vorlage in die Räte ein – die einheimischen Unternehmen zahlen weniger, dafür die bis jetzt steuerprivilegierten ausländischen Unternehmen mit Sitz in der
Schweiz mehr. Die USR-III-Vorlage wurde aber von den Räten derart mit Steuerschlupflöchern versehen, dass landesweit ein erheblicher Steuerverlust programmiert ist. Sind es 3,5 oder noch mehr Milliarden Franken? Dieses fehlende Geld wird von uns
Steuerzahlern des Mittelstandes aufzubringen sein in Verbindung mit Kürzungen von staatlichen Leistungen.
Die Drohungen der Befürworter dieser Vorlage sind dreist, nämlich, dass bei einem Nein alles verloren sei und mit einer drastischen Reduktion der Volkswirtschaft und damit mit hohen Steuerverlusten zu rechnen sei. Sogar Bundesrat Maurer drohte in
einem Interview, dass er bei einem Nein sofort ein Sparprogramm von fünf Milliarden Franken ausarbeiten werde. Welch unerhörte und inakzeptable Erpressung des Stimmvolkes! Dies insbesondere, nachdem schon bei der Unternehmenssteuerreform II das Stimmvolk vom damaligen Bundesrat Merz bezüglich Steuerverlusten arg getäuscht wurde. Also machen wir nicht wieder den gleichen Fehler, und stimmen wir Nein zur USR III. Bei einem Nein werden Bundesrat und Parlament noch ausreichend Zeit haben, eine neue Vorlage zur Unternehmenssteuerreform ohne Schlupflöcher wie Zinsabzug auf Eigenkapital und so weiter auszuarbeiten. Das Stimmvolk fordert eine Vorlage, die sowohl den internationalen Regeln der OECD genügt, als auch Steuerertragsverluste in unbezifferbarem Ausmass verhindert. Eine neue Vorlage soll also auch ertragsneutral sein. Dann kann das Stimmvolk, das sich keinem ideologischen Steuer- und Staatsabbau verschworen hat, ein solches Vorhaben allenfalls akzeptieren. Zur Vorlage USR III vom 12. Februar 2017 stimme ich aber klar Nein.
Markus Zobrist, Marly