Die Staatsanwaltschaft hat einen 52-jährigen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er mehrfach seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Der Mann hatte zwischen Juni 2010 und Juni 2012 keinen Unterhalt bezahlt, obwohl er in dieser Zeit zumindest teilweise ein Einkommen hatte. Er hätte in dieser Zeitspanne rund 18 900 Franken bezahlen können. Er gab an, dass er mit diesem Geld erst seine Schulden hatte zurückzahlen wollen. Wie die Staatsanwaltschaft in ihrem Urteil festhält, kommt die Unterhaltspflicht aber vor der Verpflichtung, Schulden zu begleichen.
Der in Murten wohnhafte Mann war bereits früher wegen des gleichen Sachverhalts verurteilt worden. Weil er gegen die Probezeit verstossen hat, wurde der damals gewährte bedingte Strafvollzug nun widerrufen. Das heisst konkret: Für den neuen Verstoss erhielt er eine bedingte Strafe von 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit mit einer Probezeit von drei Jahren. Für den früheren Verstoss muss er eine Geldstrafe von 3150 Franken bezahlen. im