300 Unterschriften sind nötig, um eine Volksmotion einreichen zu können. Laut Gesetz können auf einem Bogen Unterschriften von Personen figurieren, die in verschiedenen Gemeinden wohnen. Dies macht die Kontrolle der Unterschriften sehr aufwändig. Der Grosse Rat hat nun eine Motion überwiesen, wonach auf einem Bogen nur Unterzeichner derselben Gemeinde figurieren dürfen.
Dagegen wehrte sich SP-Sprecher Christian Marbach, Der Verfassungsrat habe dieses neue demokratische Recht möglichst einfach gestalten wollen. Sein Vorschlag, nur solange Unterschriften zu kontrollieren, bis 300 gültig sind, wurde aber abgelehnt. az