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Unterstützung für alle Mütter

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Autor: Nicole Jegerlehner

«Jede Frau hat Anspruch auf Leistungen, die ihre materielle Sicherheit vor und nach der Geburt gewährleisten.» So weit der Artikel 33 der Freiburger Kantonsverfassung. Er soll nun umgesetzt werden: Die Direktion für Gesundheit und Soziales hat gestern den entsprechenden Gesetzesvorentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Geld für Erwerbslose . . .

Der Kanton umsorgt seine frischgebackenen Mütter einiges besser als der Bund. So sollen auch Mütter, die nicht erwerbstätig sind, während vierzehn Wochen nach der Geburt in den Genuss finanzieller Unterstützung kommen. Diese jährlich rund tausend Frauen erhalten einen Betrag in der Höhe der vollen AHV-Mindestrente. Heuer entspricht dies monatlich 1105 Franken, schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

. . . und für Teilzeitangestellte

Auch Mütter mit Teilzeitstellen erhalten einen finanziellen Zustupf – sofern sie von der eidgenössischen Mutterschaftsversicherung einen Betrag erhalten, der unter der minimalen AHV-Rente liegt: Dann erhalten sie die Differenz. Wie viele Mütter in Teilzeitstellen arbeiten, kann der Kanton nicht sagen: Dazu fehlen statistische Angaben.

Jährlich wird die neue Regelung der Mutterschaftsbeiträge rund 4,32 Millionen Franken kosten, wie der Staatsrat mitteilt. Der Hauptbeitrag entfällt dabei mit 3,56 Millionen Franken auf Mütter, die nicht erwerbstätig sind. Für die Gruppe der teilzeitlich erwerbstätigen Mütter rechnet der Kanton mit Leistungen von 350 000 Franken. Auf Adoptivmütter entfallen 110 000 Franken, auf den Verwaltungsaufwand 300 000 Franken.

Ergänzungsleistung bleibt

Zur Gesamtsumme von 4,32 Millionen Franken kommen 1,5 Millionen Franken für bedürftige Mütter hinzu: Dieser Betrag wird bereits heute während einem Jahr an Mütter ausbezahlt, die bei der Geburt ihre Kindes in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben – eine Art Ergänzungsleistungen, die in das neue Gesetz integriert werden.

Insgesamt kommt das System der Mutterschaftsbeiträge jährlich auf Kosten von 5,82 Millionen Franken. Die Einführung des neuen Systems wird einmalig 300 000 Franken kosten. Die Sozialdirektion schlägt vor, dass sich Kanton und Gemeinden nach dem Vorbild des Sozialhilfegesetzes die Kosten je zur Hälfte teilen.

Die Sozialdirektion hofft, den Gesetzesentwurf bis Sommer 2009 dem Grossen Rat vorlegen zu können. «Ein Inkrafttreten auf Januar 2010 könnte also ins Auge gefasst werden», schreibt der Kanton in der Mitteilung.

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