«Wollen Sie mit sofortiger Wirkung alle Mitglieder des Verwaltungsrats der Migros-Genossenschaft Neuenburg-Freiburg absetzen?» Diese Frage sollen die 124 000 Genossenschafterinnen und Genossenschafter der beiden Kantone am 16. November per Bulletin beantworten. Der Migros-Genossenschaftsbund und die Regionaldirektion befürworten die Absetzung. Hintergrund sind Vorwürfe, dass Präsident Damien Piller sich bei Migros-Bauten in Belfaux und La Roche unrechtmässig bereichert haben soll. Ein Experte kommt zum Schluss, dass dies nicht der Fall sei.
Gegen das Vorgehen der Migros wehrt sich nun eine Gruppierung von Genossenschaftern unter dem Namen «M-Ethique». Es handle sich dabei um eine spontan entstandene Gruppierung, welche die Statuten der Migros und schweizerische Grundrechte in der Generalabstimmung missachtet sieht, verkündeten vier Mitglieder gestern an einer Medienkonferenz in Freiburg.
So beklagte sich das Mitglied Carlos Medina, dass 124 000 Genossenschafter zur Ausführung eines Personalentscheids instrumentalisiert würden. Die Gruppe umfasse rund 60 Mitglieder und habe gegen 100 000 Personen über Facebook erreicht, so Liz Clerc von «M-Ethique». Doch nun sei die Facebook-Seite gesperrt worden. Die Gruppierung habe kein Mandat und sei nur sich selbst verantwortlich, so Präsidentin Violeta Stieger. Sie wolle aber die Machenschaften von Migros denunzieren und ist der Ansicht, dass die Abstimmung vom 16. November zu wenig transparent sei. Viele Genossenschafter würden die Hintergründe zu wenig kennen.
Justiz
Gericht lässt Piller in Migros-Zeitung zu Wort kommen
Das Bezirksgericht des Saanebezirks hat angeordnet, dass die Migros-Zeitung am 4. November einen Text von Damien Piller publizieren muss. Die Migros-Zeitung hatte am 28. Oktober eine Stellungnahme des Genossenschaftsvorstands der Migros Neuenburg-Freiburg sowie des Migros Genossenschaftsbunds publiziert. Diese Publikation stand im Zusammenhang mit der Generalabstimmung vom 16. November, bei der die Absetzung des Präsidenten der Genossenschaft Neuenburg-Freiburg gefordert wird. Das Gericht ordnete die Publikation der Gegendarstellung im Migros-Organ an und unterstreicht so die Unschuldsvermutung Pillers.
Das Bezirksgericht verbietet der Migros auch eine erneute Publikation des ursprünglichen Artikels vor der Abstimmung und verfügt, dass er auch auf der Website der Migros gelöscht wird.
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