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Unterstützung für die Gerichte

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Der Staatsrat hat dem Grossen Rat den Entwurf zur Änderung des Freiburger Justizgesetzes überwiesen. Dieser zielt laut einer Mitteilung auf die Verbesserung der Arbeit der Freiburger Gerichtsbehörden ab; das Regelwerk soll an die Erfahrungen aus der Praxis angepasst werden. Ein erster Vorentwurf war letztes Jahr in der Vernehmlassung gegeben worden.

Ein angepasster Entwurf

Die aktuelle Vorlage hat die Anregungen aus dieser ers- ten Runde weitgehend aufgenommen. In den Entwurf nicht einbezogen sind der vorgesehene Zusammenschluss der Gerichtsbezirke und die Einführung eines zentralisierten Strafgerichts. Es wurde angeregt, dass vor dem Entscheid über diese Reformen eine tiefgreifende Studie zu den Kosten durchgeführt werden sollte.

Die Wanderrichter

Die neue Funktion eines Wanderrichters soll eine höhere organisatorische Flexibilität ermöglichen. Diese Richterinnen und Richter kön- nen entsprechend dem Bedarf bei erstinstanzlichen Gerichten eingesetzt werden. So können temporäre Personalmängel bei Überlastung oder Abwesenheiten überbrückt werden. Dies gilt für Bezirksgerichte, Friedensgerichte und die Staatsanwaltschaft. Der Justizrat entscheidet über den Einsatz der Wanderrichter.

Der Justizrat kann mit Zustimmung des Staatsrats auch die Regionalisierung oder Zentralisierung von administrativen Aufgaben vorsehen, um damit die Bearbeitung zu rationalisieren und die betroffe- nen Behörden zu entlasten. Zum gleichen Zweck kann er den Gerichtsbehörden Richtlinien bei der Organisation und den Prozessen auferle- gen. Das Kantonsgericht setzt sich in Zukunft nach dem Modell des Bundesgerichts aus zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Gerichtshöfen sowie einer Verwaltungskommission zusammen.

Neue Ordnungsbussen

Ergänzend zu den strukturellen Änderungen im Gesetz werden drei neue Regelun- gen vorgeschlagen, welche die praktische Arbeit betreffen. Zentral ist dabei die Einführung eines Ordnungsbussensystems. So sollen Verletzungen von Bestimmungen in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz, Wald, Jagd oder Fischerei geahndet werden können.

Friedensgerichte entlasten

Ausserdem werden die Gemeinwesen und ihre Amtsträger zur Einhaltung des doppelten Instanzenzuges haftbar gemacht. Schliesslich gibt der Entwurf die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Erstellung der Steuerinventare im Todesfall einer anderen Behörde zu übertragen. Heute sind dafür die chronisch überlasteten Friedensgerichte zuständig. fca

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