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Untersuchung bald beendet

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Untersuchung bald beendet

Fall «Daniela T.» nach drei Jahren noch offen

Ein verschlepptes Gutachten und das juristische Seilziehen zwischen den Parteien sind die Gründe, warum die Untersuchung im Fall «Daniela T.» auch nach drei Jahren noch nicht abgeschlossen ist. Untersuchungsrichter Markus Julmy erklärt das langwierige Prozedere.

Am 16. Oktober 2000 war die Polizei nach Überstorf gerufen worden, weil sich dort angeblich ein Überfall, eine versuchte Vergewaltigung und eine Entführung abgespielt. Der 26-jährige Arzt Walter Plüschke galt in der Folge als vermisst und wurde in einer ausgedehnten Fahndung gesucht.

Spuren führten zur Täterin

Nach zehn intensiven Ermittlungstagen ergab sich im Fall eine Wende. Die Auswertung der Spuren hatte ergeben, dass die Freundin des Arztes, die beim angeblichen Überfall eine Schussverletzung erlitten hatte, den Sachverhalt nicht wahrheitsgetreu wiedergegeben hatte.

Die 30-jährige Daniela T. hatte ihren Freund erschossen, die Leiche dann aus dem Haus geschafft, mit Benzin übergossen und angezündet. Anschliessend vergrub sie die Leiche in der Pferdekoppel in der Nähe des Hauses in Überstorf. Die Frau legte bald darauf ein Geständnis ab.

Nur kurze Untersuchungshaft

Das Ganze ist nun fast drei Jahre her und bei den Behörden und der Bevölkerung kam vermehrt die Frage auf, wann der Fall denn nun zur Verhandlung kommt. Er wurde noch mehr zum Diskussionsthema, als bekannt wurde, dass Daniela T. am 12. Januar 2001, also nur wenige Monate nach der Tat, aus der Untersuchungshaft entlassen worden war.

In einer Medienmitteilung informiert der zuständige Untersuchungsrichter Markus Julmy über die Fortschritte in der Untersuchung. Bereits kurz nach der Verhaftung, am 6. November 2000, war einem kantonsexternen Psychiater der Auftrag zur Begutachtung der Tatverdächtigen gegeben worden.

Zwei Jahre für ein Gutachten

«Der Auftrag wurde angenommen, die Ausführung verzögerte sich aber über die Massen», hält Markus Julmy fest. Das Gutachten sei trotz häufigen Mahnungen des Untersuchungs-
richters erst am 19. Dezember 2002 eingetroffen, also mehr als zwei Jahre später. Ein Widerruf des Gutachtensauftrages sei verworfen worden, weil man befürchtete, dass dies die Sache noch mehr verzögert würde. Der Untersuchungsrichter macht in diesem Zusammenhang auf den Mangel an qualifizierten forensischen Psychiatern in der Schweiz aufmerksam.

In der Folge sei es zwischen der Verteidigung und der Zivilpartei zu einem Streit um die Einsicht in das Gutachten gekommen. Auf den Entscheid des Untersuchungsrichters im Januar 2003 folgte eine Beschwerde an die Strafkammer des Kantonsgerichts. Danach musste die Frist für eine allfällige Beschwerde an das Bundesgericht abgewartet werden.

Am 6. April 2003 war das Gutachten im Besitz sämtlicher Parteien, wie Untersuchungsrichter Markus Julmy weiter mitteilt. Sie erhielten Zeit, um das umfangreiche Dokument von 56 Seiten zu studieren. Am 27. Mai 2003 erteilte der Untersuchungsrichter den Parteien eine Frist, u. a., um Zusatzfragen zum psychiatrischen Gutachten zu stellen. Die Anträge der Zivilpartei trafen am 25. Juni, diejenigen der Verteidigung am 22. Juli ein. Zwei Tage später entschied der Untersuchungsrichter über die Beweisanträge. Dagegen wurde von keiner Seite Beschwerde geführt.

Schlusseinvernahme im Januar 2004

Der Stand der Dinge sei derzeit so, dass der psychiatrische Experte einige Zusatzfragen zu beantworten habe, hält Markus Julmy fest. Am 5. Dezember 2003 soll die Einvernahme von sieben Zeugen stattfinden. Kurz danach – wohl im Januar 2004 – sei eine Schlusseinvernahme mit der Tatverdächtigen angesetzt. «Unklar ist dabei, ob die Tatverdächtige überhaupt Aussagen machen wird oder ob sie vom Recht zu schweigen Gebrauch macht», heisst es in der Pressemitteilung. Der Abschluss der Untersuchung sei für Anfang 2004 vorgesehen.

Untersuchungsrichter Markus Julmy erklärt, dass die Aufzählung all dieser Daten und Vorgänge zeige, dass der Untersuchungsrichter trotz einer weit verbreiteten Auffassung nicht «Alleinherrscher» über sein Dossier sei. Seit er vor zwei Jahren die Angelegenheit übernommen habe, habe er selber rund drei Monate der verfügbaren Zeit für Aktenstudium, Zwischenentscheide usw. «verbraucht». «Der restliche Zeitverbrauch erklärt sich auf andere Weise, durch Verzögerungen, Fristerstreckungen an Parteien, Beschwerdeverfahren, Ablauf von Rechtsmittelfristen usw.», hält Markus Julmy fest.
Er versichere aber der Bevölkerung und den Behörden, dass diese Angelegenheit so schnell als möglich zum Abschluss gebracht wird, und bitte um Verständnis für die entstandene Situation, heisst es am Schluss der Medienmitteilung. im/Comm.

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