Der zuständige Untersuchungsrichter Markus Julmy bestätigte gegenüber den FN die Strafklage Paul Boschungs gegen Yvan Aeby wegen Verleumdung sowie die Strafklage wegen «Verabreichens von Antibiotikum an Milchkühe». Er habe jedoch noch kein Verfahren gegen Yvan Aeby eröffnet.
Gemäss Julmy kann die letztgenannte Klage auf Sachbeschädigung lauten, wenn man davon ausgeht, dass dadurch die Milch und der Käse unbrauchbar wurden. Es könne aber auch ein Verstoss gegen das Heilmittelgesetz vorliegen, wenn jemand unbefugt Medikamente verwendet hat. Wenn man damit jemanden auf diese Weise schlechtmachen wolle, könne die Strafklage auch auf Ehrverletzung lauten. «Ich möchte in diesem Fall möglichst schnell Klarheit schaffen», erklärte der Untersuchungsrichter auf Anfrage. Bis wann die Ermittlungen noch dauern werden, konnte er jedoch nicht sagen. «Dieser Fall ist eher eine exotische Sache». ak