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Untersuchungsrichter erkennt kein Fehlverhalten in «Polizei-Affäre»

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Autor: pascal jäggi

Für Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser ist klar: «Die beiden Polizisten haben korrekt gehandelt.» Sie hatten am 7. November 2008 um vier Uhr morgens einen hohen Beamten der Kantonspolizei kontrolliert, der mit seinem Auto ein Trottoir touchiert hatte. Laut Aussage der Polizisten war der Kontrollierte offensichtlich nicht betrunken (keine äusseren Anzeichen). Da er übermüdet schien, haben sie ihn aber nach Hause gefahren. Einer der beiden war sich jedoch offenbar seiner Sache nicht ganz sicher. Am Tag danach schickte er seinem Vater, einem ehemaligen Polizeibeamten, eine SMS mit folgendem Inhalt: «Wir haben Herrn xy angehalten. Er war völlig betrunken («complètement bourré»). Was hättest du getan?»

SMS war Auslöser

Jean-Luc Mooser bestätigte gegenüber den FN, dass diese Nachricht zu der weiteren Untersuchung mit Befragungen am 22. Mai geführt hatte. Verhört wurden neben den drei Beteiligten auch der Adressat der Kurznachricht. «Ich hatte zuerst angenommen, dass dies eine reale Frage sei, doch der betreffende Gendarm hat mir von Anfang an gesagt, diese Frage sei hypothetisch gemeint. Damit wollte er nur die Meinung seines Vaters in einem solchen Fall erfahren.» Nach einem Ersuchen der Staatsanwaltschaft hatte Mooser die Beteiligten in Anwesenheit von Staatsanwältin Anne Colliard am 10. Juli nochmals befragt – offenbar mit dem gleichen Ergebnis.

Der zweite beteiligte Polizist habe durchgehend ausgesagt, dass der hohe Beamte keine Zeichen von Betrunkenheit aufgewiesen habe. Ausser der Patrouille gibt es keine weiteren Zeugen. Der Untersuchungsrichter kommt zum Schluss, dass die Patrouilleure richtig gehandelt haben, der Alkoholtest sei nicht nötig gewesen. Gegen die beiden wird in diesem Fall keine Strafe wegen Begünstigung ausgesprochen, ebenso werden gegen den hohen Beamten keine weiteren Untersuchungen stattfinden. Gegen die Einstellung des Verfahrens in der «Polizei-Affäre» kann einzig die Staatsanwaltschaft rekurrieren. Mit Blick auf das damit weiterhin laufende Strafverfahren wollte sich Justizdirektor Erwin Jutzet gestern noch nicht zum Fall äussern.

Wegen der geschriebenen SMS wurde der eine Polizist verurteilt, und zwar zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen mit zwei Jahren Bewährung für Amtsgeheimnisverletzung. Als Grund für das Urteil gab Jean-Luc Mooser an, dass in der SMS der Name des hohen Beamten genannt wurde. Der indiskrete Polizist kann gegen das Urteil beim Polizeirichter Einsprache einreichen.

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