Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Untersuchungsrichter Olivier Thormann muss nicht in den Ausstand treten

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: walter buchs

FREIBURG Im vergangenen Sommer hatte Untersuchungsrichter (UR) Olivier Thormann bekannt gegeben, dass der amtierende Stadtammann Pierre-Alain Clément und drei Gemeindebeamte beschuldigt werden, im Zusammenhang mit der Pensionskassenaffäre Urkunden gefälscht zu haben . 14 Tage später haben die vier Personen beim Untersuchungsrichteramt verlangt, dass Untersuchungsrichter Thormann für die weitere Behandlung des Falls in den Ausstand treten muss. Ihm wurde vorgeworfen, bei der Untersuchung und bei der Information der Öffentlichkeit nicht neutral gehandelt zu haben.

In der Folge wurde der Fall bis ans Bundesgericht weitergezogen. Am vergangenen 11. April hat die I. Öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts den Rekurs abgelehnt und die Beschlüsse des Untersuchungsrichteramtes vom 30. November 2007 bestätigt, wie UR Jean-Luc Mooser am Donnerstag bekannt gegeben hat. Laut Bundesgericht rechtfertigen weder die Umstände, die zu einer Strafklage geführt haben, noch jene im Zusammenhang mit der öffentlichen Information einen Ausstand des UR.

Wie Pierre-Alain Clément im vergangenen Herbst sagte, bekam man bei den Aussagen des UR den Eindruck, dass er sich seine Meinung bereits gebildet hatte und dass seine Absicht darin bestand, eine Verurteilung auszusprechen. Das Bundesgericht hat diese Vorwürfe nun zurückgewiesen. Für das Bundesgericht waren die Vorwürfe der Rekurrenten unbegründet.

Wiederaufnahme des Dossiers

Die Unschuldsvermutung sei respektiert worden. Der Richter habe lediglich von der Möglichkeit eines Strafurteils gesprochen und hinzugefügt, dass die Umstände für eine Überweisung ans Gericht nicht ausreichten.

Seit der Einreichung des Rekurses im vergangenen Herbst ruhte das Dossier. Jetzt wird Olivier Thormann den Fall wieder bearbeiten. Er hatte im vergangenen Herbst durchblicken lassen, dass die Angelegenheit auch mit einem Strafbefehl erledigt werden könnte. Den Beschuldigten wurde bei der Anklage vorgeworfen, sie hätten die Garantie der Gemeinde zu Gunsten der Pensionskasse in der Gemeinderechnung nicht mit dem richtigen Betrag angegeben.

Meistgelesen

Mehr zum Thema