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Untertitel: Bischöfliche Richtlinien zur Frage des

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Untertitel: Bischöfliche Richtlinien zur Frage des Austritts aus der katholischen Körperschaft

Im Kanton Freiburg erklären pro Jahr im Durchschnitt 600 Personen ihren Austritt aus der katholischen Kirche. Bei einer katholischen Bevölkerung von rund 170000 Personen sind dies rund 0,35 Prozent. Schweizweit treten pro Jahr rund 0,6 Prozent der katholischen Bevölkerung aus der Kirche aus.

Der Austritt aus der Kirche ist im Kanton Freiburg im Kirchenstatut geregelt. Die Bestimmungen, welche die Austrittsfrage regeln, sind mit der Bemerkung versehen, dass diese Artikel für das Kirchenrecht keine Konsequenzen haben. Das heisst im Klartext: Personen, die aus der Kirche (im Sinn von Pfarrei) austreten, verabschieden sich nicht unbedingt auch aus der Kirche (im Sinn von Glaubensgemeinschaft).
Am 1. Juli treten bischöfliche Richtlinien zu dieser Frage in Kraft.

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