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Untertitel: Entlassung eines Spezialklassenlehrers

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Untertitel: Entlassung eines Spezialklassenlehrers

Dem Lehrer waren pädagogische Unzulänglichkeiten und zweideutige Avancen gegenüber Schülerinnen vorgeworfen worden. Der zuständige Untersuchungsrichter André Piller hat nun das Verfahren eingestellt, wie Raphaël Brenta, Sprecher des Untersuchungsrichteramtes am Montag auf Anfrage zu Medienberichten sagte.

Jugendliche mit psychischen oder physischen Problemen

In den Spezialklassen des Greyerzbezirks werden rund 100 Jugendliche betreut, die nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit psychische oder physische Probleme haben. Der Lehrer unterrichtete dort seit 1985 bis zur fristlosen Entlassung im letzten Sommer. Nun ist er im Waadtland an einer ähnlichen Institution tätig.

Am 20. November 2003 beantragte der Stiftungsrat der Sonderschule, der von Oberamtmann Maurice Ropraz präsidiert wird, ein Audit betreffend den Schulbetrieb. Diese vom Walliser Jean-Jacques Zuber geführte Untersuchung endete mit einem Bericht, der sich für Claude Chassot katastrophal auswirkte. Er wurde als grosser Manipulator dargestellt, der seine Schülerinnen und Schüler schlug, sie beleidigte, zweideutige und auch rassistische Äusserungen machte. Er wurde fristlos entlassen, zumal ihm auch vorgeworfen wurde, sich nicht an die Anweisungen des Direktors zu halten.
Das Verfahren bleibt eingestellt, sofern nicht neue Elemente zu einer Wiederaufnahme führen. Der Untersuchungsrichter André Piller hob in seinem Bericht gewisse Ungereimtheiten physischer und verbaler Art des Lehrers hervor. Diese reichten aber für eine strafrechtliche Verurteilung nicht aus, nicht zuletzt wegen der Verjährung, der Aussageverweigerung eines Opfers und der Nicht-Einreichung einer Strafklage.

Hohe Geldforderung
von Claude Chassot

Laut «La Liberté» fordert nun Claude Chassot von der Sonderschule einen Betrag von 124000 Franken. Dieser entspricht dem Gehalt, das ihm zwischen Juni 2004 und August 2005 entgangen ist, abzüglich der Arbeitslosen-Gelder und andere Lohnbezüge. Dazu gesellt sich aber eine Genugtuungssumme von 53400 Franken sowie Gerichtskosten. Nach Aussagen seines Anwaltes André Clerc hätte sein Mandant, der während 20 Jahren in dieser Schule tätig war, nicht fristlos entlassen werden dürfen. Die vertragliche Kündigungsfrist von 14 Monaten hätte eingehalten werden müssen.

Definitiv eingestellt wurde das Verfahren, das der entlassene Lehrer gegen den Schuldirektor wegen Ehrverletzung in Gang gesetzt hatte.

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