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Untertitel: Freiburg stimmt über das Gesetz über die Spielapparate und die Spielsalons ab

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Diese Fragen hat das Freiburger Stimmvolk am 25. September zu beantworten. Setzt sich das Ja durch, so dürfen auch beliebig viele Spielsalons eröffnet werden. Bisher gab es eine Bedürfnisklausel. Ein Patent für einen Spielsalon durfte nur erteilt werden, wenn die Gemeinde mindestens 3000 Einwohner hatte. Ein zusätzliches Patent gab es für je weitere 5000 Einwohner. Bei einem Ja wird die Betriebsabgabe von fünf auf sieben Promille der Einsätze erhöht, wobei die zusätzlichen zwei Promille für soziale Projekte im Bereich der Prävention und der Bekämpfung der Spielsucht eingesetzt werden.

Ein Nein würde bedeuten, dass eine neue Gesetzesvorlage ausgearbeitet werden müsste. Dabei wären die Chancen gross, dass diese wie der ursprüngliche Entwurf des Staatsrates aussehen würde: Der Höchsteinsatz würde auf zwei Franken, der maximale Gewinn wie heute auf 50 Franken beschränkt. Die zulässige Zahl Geldspielautomaten in den Salons würde von heute zwei auf fünf erhöht.

Wieso eine Gesetzesänderung?

Seit dem 1. April 2005 sind in den Gaststätten und Spielsalons nur noch Geschicklichkeits-Geldspielautomaten erlaubt. So will es das eidgenössische Spielbankengesetz. Wer gewinnen will, muss geschickt sein. Die Glücksspielautomaten, wie sie bis Ende März auch in den Restaurants und Spielsalons erlaubt waren, dürfen nur noch in den Casinos aufgestellt werden.

Deshalb muss auch die kantonale Gesetzgebung angepasst werden. Der Staatsrat hat dabei einen Entwurf vorgelegt, der die Bestimmungen des alten Gesetzes weitgehend übernahm. Im Grossen Rat setzten sich jedoch die Vertreter eines liberaleren Gesetzes hauchdünn durch. Dies veranlasste die Ratslinke, sogleich das Referendum zu ergreifen.

Wenig attraktiv

Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Geschicklichkeits-Geldspielautomaten für die Spieler nicht attraktiv sind. Die Anforderungen an das Geschick sind sehr hoch. Die «ungeschickten» Spieler lassen es sein. Dies hat zur Folge, dass die Umsätze völlig einbrachen. Die Firmen Escor, Proms und Gamesmatic mussten Leute entlassen, Proms hat auch Kurzarbeit eingeführt. Escor hat das ganze Aufstellgeschäft an Golden Games verkauft. Zu spüren bekommen die Flaute auch die Wirte. Sie alle hoffen nicht nur auf ein liberaleres Gesetz, sondern auch auf Geldspielautomaten, deren Anforderungen an das Geschick nicht so hoch sind. Dafür ist aber die Eidg. Spielbankenkommission zuständig, welche die Apparate homologiert.

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