Untertitel: Freiburger Mediationsstelle für Jugendstrafrechtspflege stösst auf grosses Interesse
Die Mediation gibt einer Person, die eine Straftat begangen hat, die Möglichkeit, mit dem Opfer auf freiwilliger Basis zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. In diesem Fall entgeht sie einem Gerichtsurteil. Fachleute sind überzeugt, dass eine aussergerichtliche Regelung, unterstützt durch staatlich beauftragte Personen, viele Vorteile hat. Gerade bei Jugendlichen könne im direkten Kontakt mit Opfern das Bewusstsein für das fehlbare Verhalten und den angerichteten Schaden gestärkt werden.
Mit Genugtuung stellte Staatsrat Claude Grandjean am Freitag bei der Vorstellung des Personals des Büros für Mediation fest, dass die neue Institution aufgrund der ersten Erfahrungen gut funktioniert. Bereits im ersten halben Jahr der Tätigkeit konnten zahlreiche Fälle erledigt und die Jugendstrafkammer damit spürbar entlastet werden.