Untertitel: Grüne fordern einen offenen Kanton
Wie die Partei «Grüne Freiburg» im Rahmen der Vernehmlassung zum Verfassungsentwurf mitteilt, braucht der Kanton Freiburg «ein Grundgesetz, das mehr Demokratie und Offenheit bringt». Die Verfassung solle insbesondere «die soziale Sicherheit gewährleisten und für das Wohl der zukünftigen Generationen eine nachhaltige Entwicklung anstreben, welche Umwelt und historische Werte schützt». Die Behörden sollten «zu besserer Information und mehr Transparenz verpflichtet werden». Auch die Volksrechte sollten erweitert und allgemein leichter zugänglich werden.
Flexible Finanzpolitik
Die Grünen vertreten die Meinung, dass der Verfassungstext nicht mit Details überladen werden sollte. Deshalb seinen Einzelbestimmungen nur dort aufzunehmen, wo sie «eine wirkliche, gesellschaftlich erwünschte Neuerung mit konkreten Auswirkungen einführen», wie dies beim Mindestlohn oder bei der eingetragenen Partnerschaft der Fall ist.
Konkrete Forderungen
Um den «deutlichen Rückstand gegenüber anderen Kantonen aufzuholen», fordern die Grünen unter anderem folgende Neuerungen:
– tolerante Regelung und Förderung der Zweisprachigkeit ohne starres Territorialitätsprinzip;
– Streikrecht für alle unter Garantie eines Minimaldienstes;
– zweites Kindergartenjahr;
– Volkswahl des Kantsgerichts und der Staatsanwaltschaft;
– Trennung von Kirche und Staat; Stimm-, Wahl- und Wählbarkeitsrecht für Ausländerinnen und Ausländer mit Permis B/C ab 5 Jahren im Kanton;
– leichterer Zugang zur Demokratie: 4500 Unterschriften für Initiativen und Referenden; 100 Unterschriften für Volksmotion; Stimmalter 16 Jahre;Generalräte für alle Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern sowie Stellvertretersystem im Grossen Rat;
– Neuordnung der Territorialstruktur mit nurmehr drei bis vier statt wie bisher acht Wahlkreisen.