Untertitel: Hilfe an Opfer von Straftaten
Dies hat die Direktion für Gesundheit und Soziales am Mittwoch mitgeteilt. Sie erinnert dabei an die gesetzliche Pflicht, den Opfern von Straftaten Beratungsstellen zur Verfügung zu stellen, um ihnen Informationen sowie medizinische, psychosoziale, materielle und rechtliche Hilfe zu erteilen, und dies auf Kosten des Staates.