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Untertitel: Staatsrat unterbreitet dem Grossen Rat

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Untertitel: Staatsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine Revision des Gemeindegesetzes

Der Grosse Rat wird sich im Frühjahr mit der Revision des Gemeindegesetzes befassen müssen. Der Staatsrat hat dem Kantonsparlament soeben den Gesetzesentwurf unterbreitet. Damit der Gemeinderat Probleme selber lösen kann, soll der Ammann mit Sonderkompetenzen ausgestattet werden. So kann er laut Entwurf eine Administrativuntersuchung anordnen, einem Gemeinderatsmitglied nach Anhörung für die Dauer der Untersuchung ein Geschäft oder sein Ressort ganz oder teilweise entziehen und das Eingreifen einer Aufsichtsbehörde verlangen. Der Oberamtmann ist für die allgemeine Aufsicht über die Gemeinden und Gemeindeverbände zuständig.

Neu hat die Gemeindeversammlung oder der Generalrat eine externe Revisionsstelle zu bezeichnen. Obligatorisch für Gemeinden sind auch ein Organisationsreglement und ein Finanzplan für fünf Jahre.

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