Einmal mehr führt ein höchst fragwürdiges Vorgehen seitens des Eidgenössischen Personalamtes zu sehr unbegreiflichen Entscheiden. Da wird einem Sektionschef der Eidgenössischen Zollverwaltung, mit einem Monatsgehalt von 12 000 Franken, nahegelegt zu kündigen. Dies nachdem er sich während seiner Bürotätigkeit strafbar machte, indem er verschiedene EDV-Apparate durch den Bund zahlen liess und diese Geräte für private Zwecke verwendete und sogar verkaufte. Nach der Entdeckung dieses Strafvergehens liess man ihn noch während sage und schreibe acht Monaten weiter den vollen Lohn beziehen. Da er heute scheinbar arbeitslos ist, erhält er von der Arbeitslosenkasse eine monatliche fürstliche Entschädigung von 8000 Franken. Da soll noch jemand kommen und sagen, er verstehe diese Haltung unserer Arbeitslosenversicherung. Der normal denkende Bürger kann hier nicht mehr Schritt halten. Eine fristlose Kündigung hätte der Beamte verdient, und dies ohne Anrecht auf spätere Entschädigung durch die Arbeitslosenversicherung. Ferner sollte der Fehlbare hundert Prozent der Schadensumme dem Bund zurückzahlen müssen.
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