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Unverständliches Amtsmanöver

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Leserbriefe

Unverständliches Amtsmanöver

Ich konnte von meinen Eltern das Elternhaus übernehmen und gewährte ihnen dabei ein lebenslanges Wohnrecht. In der Zwischenzeit sind meine Eltern verstorben, und ich erkundigte mich nach der Löschung des Wohnrechtes.

Ich bekam zur Antwort, dass es dazu eines Original-Todesscheins (Fotokopie reicht offensichtlich nicht) der verstorbenen Personen bedarf. Per Zufall hatte ich noch einen Original-Todesschein von meiner Mutter. Für meinen Vater hatte ich keinen Totenschein mehr; aber zum Glück gibt es ja noch das Familienbüchlein. Um eine Veränderung respektive Mutation darin zu vollziehen, bedarf es ja immer eines Todesscheines. Also sagte mir meine Logik, dass ein Auszug des Familienbüchleins ja die genau gleiche Auskunft über Vaters Tod geben kann wie ein Original-Todesschein.

Falsch geraten: Damit das Wohnrecht gelöscht werden kann, muss auch für meinen Vater ein Original-Todesschein erstellt werden. Ich versuche, dieses Amtsmanöver zu verstehen; aber meine durchschnittliche Logik reicht dazu bei weitem nicht. Ich meinte doch immer, dass der Staat zum Wohle des Bürgers da ist; oder ist es umgekehrt?

Autor: Armin Boschung, Wünnewil

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