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Unverständliches Gerichtsurteil

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Autor: «Verdorbener Kartoffelsalat hat juristische Folgen» – FN vom 2. März

Das Urteil gegen den Lagerleiter der Cevi-Jungschar aus Ipsach, zusätzlich zur Busse von 300 Franken und den Gerichtskosten noch 40 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, empfinde ich als Hohn.

Als Mutter eines langjährigen Stufen-, Lager- und Abteilungsleiters der Pfadi Düdingen bin ich überzeugt, dass der verurteilte 24-jährige Lagerleiter die 40 Stunden gemeinnützige Arbeit schon x-mal abgegolten hat.

Um Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu bieten, hat er seine Arbeit bestimmt pflichtbewusst und mit Freude gemacht, sonst wäre er nicht Lagerleiter geworden. Dasselbe gilt für die Küchenverantwortlichen.

Es ist nicht selbstverständlich, dass junge Leute einen grossen Teil ihrer Freizeit opfern, um dabei Verantwortung für andere zu übernehmen, zu planen, zu organisieren, zu unterhalten, zu vermitteln, zu kochen, zu trösten, zu verarzten, für gute Laune und Abwechslung zu sorgen. Kurz gesagt: Um das Kunststück zu vollbringen, mit kleinem Budget Grosses zu bewirken.

Deshalb kann es nicht sein, dass solche Leute zusätzlich mit 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit bestraft werden.

Ich danke allen Leiterinnen und Leitern, die auch diesen Sommer bei Regen und Hitze ihr Bestes geben und dafür wieder viele Kinderaugen zum Leuchten bringen.

Autor: Denise Kuriger, Düdingen

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