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Unzulässige Diffamierung

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Grossrat Ruedi Vonlanthen hat eine Motion eingereicht, in der er kritisiert, dass Lehrpersonen sich als Grossrätinnen zur Wahl stellen; dass sich eine Co-Schulleiterin ihrem Vorgesetzten widersetzt. Des Weiteren stört er sich daran, dass Lehrpersonen Leserbriefe in Zeitungen veröffentlichen lassen. Die Kollegin Aebischer hat ihr Recht im Rahmen eines Rechtsstaates berechtigterweise in Anspruch genommen und ein Gericht angerufen. Das Gericht hat den Fall beurteilt und Kollegin Aebischers Eingabe stattgegeben. Es ist das Recht jedes Bürgers, jeder Bürgerin, fühlt er oder sie sich ungerecht behandelt, dies von einem Gericht beurteilen zu lassen. So funktioniert der Rechtsstaat. Jeder Bürger, jede Bürgerin hat das Recht und manchmal subjektiv gesehen auch die Pflicht, sich über Medien zu äussern. So etwas nannte man früher Zivilcourage, und das ist ein integraler Bestandteil der Demokratie. Von diesem staatsbürgerlichen Recht soll ein ganzer Berufsstand ausgeschlossen werden? Ein bedenkliches Demokratieverständnis. Lehrpersonen sind ja nicht nur im Klassenzimmer tätig. Lehrpersonen engagieren sich auch in Kunst, Sport, Gesellschaft und auch Politik. Ein Engagement, das durch solche Äusserungen diffamiert wird.

Aber vielleicht hat sich Herr Vonlanthen nur vom vierten Streich von Max und Moritz inspirieren lassen.

Josef Auderset, Schmitten

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