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UR bleibt zuständig

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Untertitel: Information zu laufenden Strafverfahren

Autor: Von WALTER BUCHS

Die beiden Grossräte Antoinette Badoud (FDP, Le Pâquier) und Beat Vonlanthen (CVP, St. Antoni), heute Staatsrat, hatten in einem im September 2003 eingereichten Postulat die Frage der Informationspolitik in Strafsachen aufgeworfen. Sie beantragten dem Staatsrat, das Kantonsgericht aufzufordern, das betreffende Reglement in dem Sinne zu ergänzen, dass der leitende Untersuchungsrichter oder der Mediensprecher der Kantonspolizei an fest bestimmten Daten zu einer Pressekonferenz einlädt, an der die Medien über laufende Verfahren informiert werden. Der Staatsrat erklärte sich anfangs 2004 bereit, sich erneut mit der Frage auseinanderzusetzen und somit das Postulat entgegenzunehmen. Soeben hat er einen entsprechenden Bericht zu Handen des Grossen Rates veröffentlicht.

Der Staatsrat stellt nun fest, dass für eine Umsetzung des Postulats eine Änderung des Reglements des Kantonsgerichts nicht genügen würde. Es wäre eine Revision der Strafprozessordnung erforderlich. Die Recherchen bei der Erstellung des Berichts hätten aber gezeigt, dass die Prozessordnungen aller Kantone vorsehen, dass die mit einer Angelegenheit betrauten Richter bestimmen, ob und wie informiert wird.
Dazu kommt, dass im Entwurf für eine gesamtschweizerische Strafprozessordnung die gleichen Grundsätze vorgesehen sind. Bei der Diskussion der heute im Kanton geltenden Strafprozessordnung habe der Grosse Rat die Frage bereits ausdrücklich diskutiert. Er hatte damals entgegen dem Antrag des Staatsrates beschlossen, auf die Zustimmung des Präsidenten der Strafkammer (Kantonsgericht) für Handlungen des Untersuchungsrichters zu verzichten und damit Letzterem freie Hand zu lassen. Der Staatsrat vertritt deshalb jetzt die Auffassung, dass der UR auch in Zukunft allein das Bestimmungsrecht über die Information haben soll und eine Gesetzesänderung demzufolge nicht erforderlich ist.

Für Empfehlung des Europarates

In einer Empfehlung des Ministerrates des Europarates vom Juli 2003 heisst es unter anderem, dass bei Strafverfahren, die sich über eine längere Zeit erstrecken, regelmässig informiert werden sollte. Um auf die Anliegen der Verfasser des Postulats einzugehen, erklärt sich der Staatsrat bereit, dem Kantonsgericht vorzuschlagen, die «Grundsätze betreffend die Information der Öffentlichkeit durch die Gerichtsbehörden» entsprechend zu ergänzen.

Die genannten Grundsätze vom Januar 2003 beruhen auf den einschlägigen Bestimmungen der Strafprozessordnung und gelten für alle Gerichtsbehörden. Somit könnte bei länger dauernden Strafverfahren eine regelmässige Information sichergestellt werden, ohne die Zuständigkeiten zu verändern.

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