Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Urne statt Gemeindeversammlung?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wegen der anhaltend angespannten Lage aufgrund der Covid-19-Pandemie haben die Berner Gemeinden die Möglichkeit, anstelle von Gemeindeversammlungen Urnenabstimmungen durchzuführen. Dies haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter der Verwaltungskreise des Kantons Bern bereits Ende Oktober beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gemeinden handlungsfähig bleiben und sie ihre Budgets für das Jahr 2021 und weitere wichtige Geschäfte verabschieden können. Die Regierungsstatthalter geben den Gemeinden die freie Wahl, ob sie eine Gemeindeversammlung oder eine Urnenabstimmung durchführen wollen. Gemeindeversammlungen sind nach wie vor erlaubt, sofern ein Schutzkonzept vorliegt. Die Gemeinden im Kanton Bern können somit tun, was im Kanton Freiburg nicht möglich ist – dort besteht keine gesetzliche Grundlage dafür (siehe Kasten).

Während einige Gemeinden in der bernischen Nachbarschaft dennoch eine Gemeindeversammlung durchführen, machen andere Gebrauch von dieser Ausnahmeregelung und bitten die Bürgerinnen und Bürger an die Urne. Die folgende Übersicht zeigt, wie die einzelnen Gemeinden vorgehen.

Ferenbalm

In der Gemeinde Ferenbalm wird am 30. November eine ordentliche Gemeindeversammlung durchgeführt. Aufgrund der einzuhaltenden Fristen wäre keine Urnenabstimmung mehr möglich gewesen in diesem Jahr, wie Gemeindeschreiber Remo Schneider mitteilt. «Somit hätte die Gemeinde für den Start ins neue Jahr kein genehmigtes Budget vorliegen gehabt.» Es bestehe für die Gemeindeversammlung ein Schutzkonzept.

Guggisberg

Die Gemeindeversammlung von Guggisberg findet am 11. Dezember statt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger befinden neben dem Budget für das nächste Jahr auch darüber, wer sie für die nächste Legislatur im Gemeinderat vertritt (die FN berichteten). Die Gemeindeversammlung findet unter den geltenden Schutzmassnahmen in der Mehrzweckhalle Riffenmatt statt.

Kriechenwil

Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Kriechenwil findet heute im Gemeindesaal statt. Es gebe ein Schutzkonzept, sagt die stellvertretende Gemeindeschreiberin Andrea Kormann. Der Gemeinderat habe sich entschieden, die Gemeindeversammlung durchzuführen, weil die Liste der Traktanden relativ lang sei. So stimmen die Bürgerinnen und Bürger von Kriechenwil über folgende Geschäfte ab: Die Jahresrechnung 2019, das Budget für nächstes Jahr, die Neubesetzung der Bauverwaltung und Kreditabrechnungen für die Teilsanierung des Gemeindehauses sowie für die Grundmöblierung der Schulzimmer der Basisstufe. Darüber hinaus wählen sie heute Abend einen neuen Gemeinderat.

Laupen

Der Gemeinderat von Laupen hat beschlossen, die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember durch eine Urnenabstimmung zu ersetzen. Zur Sicherheit aller hätten sie sich dazu entschieden, so der Gemeindepräsident Urs Balsiger. Eine Urnenabstimmung bringe gegenüber einer Gemeindeversammlung einen entscheidenden Vorteil: «Alle können sich an den Abstimmungen beteiligen und sind in ihren demokratischen Rechten nicht eingeschränkt, weil sie vielleicht zu einer Risikogruppe gehören und nicht an eine Gemeindeversammlung gehen möchten.»

Die Bürgerinnen und Bürger von Laupen sind in der speziellen Situation, dass sie demnächst zweimal zur Urne gebeten werden. Diesen Sonntag stimmen sie über die Jahresrechnung 2019, über das Reglement der Kommunikationsnetze sowie über die Zonenplanenänderung «Laupen Süd» ab. Am 13. Dezember entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das Budget 2021. Dies, weil die Fristen zur Erstellung der Botschaftstexte nicht ausgereicht hätten, wie Balsiger sagt. Das Budget für nächstes Jahr sei noch in Beratung im Gemeinderat gewesen, als der Text für die erste Abstimmung hätte bereit sein müssen.

Neuenegg

Die Gemeinde Neuenegg hat bereits gestern ihre Gemeindeversammlung durchgeführt. Das Schutzkonzept habe sich schon bei der Gemeindeversammlung vom August bewährt, wie Gemeindeschreiber Marco Joder mitteilt. Um noch mehr Platz für die Bürgerinnen und Bürger zu bieten, wurde die Gemeindeversammlung ausnahmsweise in der Sporthalle durchgeführt. Das Schutzkonzept sah eine sogenannte «Konzertbestuhlung» vor, wobei es von Stuhl zu Stuhl mindestens 1,5 Meter Abstand hatte. Zudem bestand Maskenpflicht, ein Contact-Tracing mit Formularen und nummerierten Stühlen, und es hatte Desinfektionsstationen beim Ein- und Ausgang. Bei der Gemeindeversammlung wurde auch der Gemeindepräsident René Wanner verabschiedet, der nach zwölf Jahren als Gemeindepräsident abtritt.

Schwarzenburg

Die Gemeinde Schwarzenburg verzichtet auf die Durchführung einer Gemeindeversammlung. Anstelle deren wird am 13. Dezember eine Urnenabstimmung durchgeführt. Dies habe der Gemeinderat aufgrund der steigenden Fallzahlen und infolge des Beschlusses des Regierungsrats und des Regierungsstatthalters beschlossen, teilt die Gemeinde mit. Die Gemeindeversammlung hätte am 7. Dezember durchgeführt werden sollen.

Urnenabstimmungen

Berner dürfen, Freiburger nicht

Im Kanton Bern können Gemeinden ihre Budgetversammlungen per Urnengang abhalten. Grundlage dafür ist eine spezielle Verfügung, welche die Regierungsstatthalter erlassen haben. Dieser Entscheid basiert auf dem Gemeindegesetz des Kantons Bern. Dieses sieht vor, dass ein Regierungsstatthalter Urnengänge ansetzen kann, wenn eine Gemeindeversammlung «nicht unter zumutbaren Verhältnissen» durchgeführt werden kann.

Auch in anderen Kantonen sind Vorstösse über Alternativen zu den Gemeindeversammlungen in Diskussion. Im Kanton Zürich gibt es ein diesbezügliches Spezialgesetz, das den Gemeinden die Wahl lässt. Viele Zürcher Gemeinden verzichten aber auf den Urnengang, um das Mitspracherecht ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht zu beschneiden.

Im Kanton Freiburg ist dies derzeit anders. «Den Entscheid müsste der Staatsrat treffen und in einer Verordnung formulieren», sagt Brigitte Leiser, stellvertretende Leiterin des Amts für Gemeinden, auf Anfrage. Bis dahin gelten als Grundlage das Gesetz über die politischen Rechte und das Gesetz über die Gemeinden. Dort ist genau festgelegt, unter welchen Umständen ein Urnengang stattfindet – zum Beispiel bei Abstimmungen über eine Fusion oder die Einführung eines Generalrats. Für normale Gemeindeversammlungen ist die Zusammensetzung und Einberufung in mehreren Artikeln klar geregelt.

Der Kanton ist den Gemeinden auf andere Art entgegengekommen. Er hat ihnen zwei Fristverlängerungen gewährt: Die Jahresrechnungen, die üblicherweise bis Ende Mai an den Gemeindeversammlungen abgesegnet werden müssen, durften dieses Jahr bis Ende Oktober ungenehmigt bleiben. Und die Frist für die Budgetabstimmungen wurde bis Ende Januar 2021 verlängert.

im/nj

 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema