FreiburgDas Strafgericht des Saanebezirks hat ein Urteil von Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre aus formalen Gründen aufgehoben. Gendre hatte 2008 eine Somalierin wegen Verletzung der Fürsorgepflicht zu sechs Monaten Haft verurteilt. Es war die erste Verurteilung dieser Art in der Schweiz. Die Somalierin hatte ihre Halbschwester 2001 nach Hause geschickt, wo die 13-Jährige beschnitten wurde. Die Untersuchung ist nach Ansicht des Gerichts zu spät aufgenommen worden, ein Schuldspruch sei nicht mehr möglich. pj
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