Das Gericht sprach die Beschuldigte vom Vorwurf der qualifizierten fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst frei. Die Gerichtskosten gehen zu Lasten des Staats Freiburg, und die Zivilparteien werden mit ihren Forderungen auf den Zivilweg verwiesen.
Drei mögliche Ursachen
In der Urteilsbegründung hielt Gerichtspräsident Markus Ducret fest, das Gericht habe sich grösstenteils den Ausführungen der Verteidigung angeschlossen. Gemäss dem überzeugenden Gutachten gebe es drei mögliche Brandursachen, von denen keine ausgeschlossen werden könne. Die Beschuldigte sei deshalb nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» freizusprechen.
Sowieso Freispruch
Gerichtspräsident Ducret ergänzte, dass die Beschuldigte selbst bei einem Nachweis der Lampe als Brandherd hätte freigesprochen werden müssen, da ihr in der konkreten Situation kaum die Verletzung einer Sorgfaltspflicht hätte nachgewiesen werden können. luk