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Urteil: Freiheitsstrafen und eine Geldstrafe – alle bedingt

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Das Gericht verurteilte die vier wegen mehrfachem und bandenmässigem Diebstahl, mehrfacher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs, teils wegen Hehlerei, versuchten Betrugs und Gehilfenschaft zu Diebstahl sowie wegen Vergehen bzw. Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei drei Angeklagten lautet das Urteil auf Freiheitsstrafen von 18, 15 und 14 Monaten – jeweils bedingt, mit einer Probezeit von drei Jahren.

Der vierte erhielt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken – dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Alle vier müssen Bussen von 200 bzw. 300 Franken bezahlen wegen der Betäubungsmitteldelikte. Zwei von ihnen schulden dem Staat zudem Ersatzforderungen von je 3000 Franken, weil sie aus dem Verkauf von Drogen Profit geschlagen haben.

Das Gericht lag damit nur wenig unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Bandenmässigkeit war gemäss Peter Rentsch gegeben. «Auch wenn sie sich nicht direkt abgesprochen haben, so ist doch ein einvernehmlicher Wille zu spüren», hielt er fest. «Ich hoffe, dass Ihr eine Lehre aus diesem Verfahren gezogen habt und dass Ihr nie wieder vor diesem oder einem anderen Gericht erscheint», redete er den Verurteilten zum Schluss ins Gewissen. im

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