Das Bundesgericht bestätigt das Urteil gegen einen Freiburger Amateur-Fussballer, der einem Gegenspieler bei einem Tackling den Knöchel gebrochen hatte. Der Zwischenfall ereignete sich vor drei Jahren bei einem Junioren-Fussballspiel zwischen dem FC Richemond und dem SC Düdingen. Der Polizeirichter hat den Tackler wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf Bewährung verurteilt, das Kantonsgericht stützte später das Urteil. Nun hat auch das Bundesgericht die Beschwerde des Verurteilten abgewiesen. Wer nicht die Vorsicht walten lasse, die aufgrund der Umstände und der persönlichen Situation erforderlich wäre, handle fahrlässig, hielt das Gericht fest.
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