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Urteil im Ofenhaus-Fall

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Ein Ofenhaus geht abends in Flammen auf, nachdem tagsüber im Ofen Brot gebacken wurde – wer ist schuld? Und hätte der Brand vermieden werden können? Diese Fragen hat sich das Polizeigericht Tafers unter der Leitung von Gerichtspräsident Reinold Raemy an der Verhandlung vor zehn Tagen gestellt (die FN berichteten). Am Mittwoch ist das Urteil verkündet worden.

Funke aus dem Ofen?

Das Gericht spricht einen heute 77-jährigen Mann aus dem Sensebezirk schuldig. Es kam zum Schluss, dass der alte Mann das Feuer zwar unabsichtlich verursacht habe. Er habe aber fahrlässig gehandelt, weil er die «Wädelen» (Reisigbündel), die auf dem Ofen gelagert waren, nicht entfernt hatte. Er habe zwar das Ofenhaus aufgeräumt, diese jedoch liegen lassen. Das Argument des Angeklagten, dass sich auch bei früheren Brotback-Aktionen immer Wädelen im Ofenhaus befunden hätten, entlaste ihn nicht.

«Es scheint durchaus plausibel, dass sich diese in der Folge durch einen Funkensprung aus dem Eingang oder einem Spalt im Mauerwerk entzündeten, etwa aufgrund eines Luftzugs», heisst es im Urteil. Das Verhalten des Mannes sei fahrlässig gewesen, «es liegt jedoch auch eine Verkettung unglücklicher Umstände vor, indem das Feuer erst ausbrach, als der Angeklagte es nicht mehr beaufsichtigte», heisst es in der Begründung des Urteils.

Bedingte Geldstrafe

Das Gericht beurteilte das Verschulden mittelschwer und verurteilte den Mann zu einer bedingten Strafe von 20 Tagessätzen zu je 80 Franken. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Das Gericht anerkannte die Zivilklagen der Kantonalen Gebäudeversicherung und der Hofbesitzer. So muss der Verurteilte den Hofeigentümern Schadenersatz bezahlen, die Höhe des Betrags ist noch nicht festgelegt. Zudem muss er ihre Anwaltskosten von 3300 Franken sowie die Verfahrenskosten von 1800 Franken übernehmen.

Freispruch für Pächterpaar

Das Polizeigericht musste auch entscheiden, ob das Pächterpaar des Landwirtschaftsbetriebs eine Mitschuld am Brand trifft. In seinem Urteil hält es fest, dass den beiden keine Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen sei. Sie hätten nicht damit rechnen müssen, dass sich der Vater des Pächters beim Einfeuern des Ofenhauses unsorgfältig verhalten würde. Und sie hätten auch keine Aufsichtspflicht über den alten Mann gehabt.

Das Gericht sprach deshalb das Pächterpaar vom Vorwurf der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst frei. Es hat den beiden eine Entschädigung von je 3900 Franken zugesprochen.

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