Das Gericht folgte in seiner Beurteilung weitestgehend den Anträgen der Verteidigung. Es ging aber von einer Einsatzstrafe von sechs Monaten aus und setzte deshalb die unbedingte Strafe auf 360 Stunden gemeinnützige Arbeit fest. Für widerrufene Vorstrafen setzte das Gericht 100 Stunden gemeinnützige Arbeit an.
«Das Gericht ist der Meinung, dass man Ihnen trotz allem eine Chance gibt», hielt Reinold Raemy in seiner kurzen Urteilsbegründung fest. Er appellierte an den Verurteilten, mit der Bewährungshilfe zusammenzuarbeiten. «Es liegt an Ihnen, die Chance zu ergreifen. Werden Sie wieder rückfällig, müssen Sie mit dem Strafvollzug rechnen.» im