Das Gericht folgte in seinem Urteil nach kurzer Beratung weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft, ausser, was die Verletzung der Verkehrsregeln betrifft. Diesbezüglich befand es den Angeklagten der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln für schuldig.
In der kurzen Urteilsbegründung hielt Gerichtspräsident Peter Rentsch fest, es sei unbestritten, dass der Mann nicht genügend aufmerksam gewesen war. «Er hat die Kolonne eigentlich gesehen und es ist für einen Berufschauffeur erstaunlich, dass er diesem Umstand zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt hat.» Es sei deshalb unverständlich, dass er trotz der Kolonne derart schnell weitergefahren sei, hielt Peter Rentsch fest. im