Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Urteil:«Das Verschulden wiegt schwer»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Gericht folgte in seinem Urteil fast vollständig den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft. Der 39-jährige Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger schwerer Körperverletzung, grober Verletzung von Verkehrsregeln, Fahren in fahrunfähigem Zustand sowie wegen Übertretens des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt.

Die bedingte Strafe mit einer Probezeit von fünf Jahren wurde auf 180 Tagessätze zu 60 Franken festgelegt. Zudem muss der Verurteilte eine Busse von 1500 Franken bezahlen sowie die Verfahrenskosten übernehmen.

Die Tat sei schlimm, und das Verschulden wiege schwer, hielt Gerichtspräsident Reinold Raemy in seinen Urteilserwägungen fest. Zugute hielt das Gericht dem Mann, dass er keine einschlägigen Vorstrafen hat, vom Unfall persönlich betroffen war, in der Verhandlung kooperativ war und aufrichtiges Bedauern gezeigt hat.

Bei der relativ langen Probezeit von fünf Jahren folgte das Gericht ebenfalls den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte den regelmässigen Konsum als «nicht leichten Fall» eingestuft. im

Meistgelesen

Mehr zum Thema