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Urteilsdispositiv – heute und ab 2007

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Urteilsdispositiv – heute und ab 2007

Anhand von verschiedenen Beispielen hat Untersuchungsrichter Markus Julmy gestern vor den Medien gezeigt, wie sich das revidierte Strafgesetz auf ein Richterurteil auswirken wird. Als Annahme gilt im folgenden Fall «Fahren in angetrunkenem Zustand» ohne Unfall; im Blut wird eine Alkoholkonzentration von 1,3 ? festgestellt, was als Vergehen taxiert wird.Urteil bis zum 31.12.2006: Herr X wird des Fahrens in angetrunkenem Zustand für schuldig befunden. Er wird zu einer Gefängnisstrafe von 7 Tagen mit einer Probezeit von 2 Jahren und einer Busse von Fr. 1200.- verurteilt. Es folgen Angaben zu Verfahrenskosten und Rechtsmittelbelehrung.Urteil ab 1.1.2007: Herr X wird des Fahrens in angetrunkenem Zustand für schuldig befunden. Er wird verurteilt:- zu einer bedingten Geldstrafe von 7 Tagessätzen mit einer Probezeit von 2 Jahren. Der Betrag eines Tagessatzes wird auf Fr. 100.- festgelegt.- und zu einer Busse von Fr. 1200.-.Es folgt die Angabe der Verfahrenskosten und der Hinweis, dass Herr X eine Frist von 30 Tagen gewährt wird, um die Busse und die Verfahrenskosten zu bezahlen. Wird die Busse nicht fristgemäss bezahlt und ist sie auf dem Betreibungsweg uneinbringlich, tritt an ihre Stelle eine Freiheitsstrafe von 12 Tagen. Anschliessend folgen noch die Rechtsmittelbelehrung und eine allfällige Mitteilung.In einer späteren Bescheinigung des Gerichtsschreibers kann es dann allenfalls heissen, dass die Busse nicht bezahlt wurde und dass sie auf dem Betreibungsweg uneinbringlich ist. An ihre Stelle tritt somit die Freiheitsstrafe.wb

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