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USR III betrifft auch die Freiburger Kirchen

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Die Kirchen der Kantone wären ganz unterschiedlich von der Unternehmenssteuerreform III betroffen. In der Westschweiz kennen nur zwei Kantone überhaupt eine kirchliche Unternehmenssteuer: Freiburg und Jura. Ihre Kirchen würden deshalb die Einführung der Unternehmenssteuerreform III zu spüren bekommen.

Basierend auf dem kantonalen Projekt für die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform geht der Kanton Freiburg von einem Steuerverlust von 5,6 Millionen für die Pfarreien aus, sagt Martin Peyraud, Generalsekretär der kantonalen katholischen Körperschaft. Der Exekutivrat der Körperschaft habe dem Staatsrat seine Befürchtungen mitgeteilt. Dies auch für den Fall, dass die Pfarreien gleich wie die Gemeinden von Kompensationsmassnahmen profitieren können. «Die Massnahmen sind auf sieben Jahre beschränkt. Was werden wir nachher tun? Diese Frage bleibt offen», sagt Peyraud. Für den Generalsekretär ist der Zeitpunkt allerdings zu früh, um die Auswirkungen auf die kantonale Körperschaft oder auf den Ausgleich unter den Pfarreien zu bestimmen.

«Beitrag an Lebensqualität»

Auch der Synodalrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg hat sich mit dem Thema beschäftigt und in einer Mitteilung Stellung bezogen: «Auch wenn der Synodalrat die Notwendigkeit der Anpassung unseres Steuersystems im Hinblick auf die internationalen Normen nachvollziehen kann, steht er der Idee dessen, was sich als allgemeine Senkung der Unternehmenssteuern gibt, nicht völlig gleichgültig gegenüber.»

In Steuerdebatten seien nicht alleine die Zahlen massgebend, heisst es. So beschränke sich die Anziehungskraft der Schweiz nicht alleine auf die steuerliche Attraktivität, die Lebensqualität, der Arbeitsfriede und die Leistungen der Infrastruktur und der öffentlichen Institutionen seien genauso entscheidend. Dabei würden auch die Angebote der anerkannten Kirchen eine Rolle spielen, heisst es in der Mitteilung. Dazu gehören gemäss dem Synodalrat die geistliche und soziale Betreuung der Bürger, die Weitergabe der gesellschaftlichen Grundwerte an die Jugend, die Stärkung des Zusammenlebens und der Unterhalt historischer kirchlicher Bauten sowie des damit verbundenen kulturellen Lebens.

Zusammenfassend schreibt der Synodalrat: «Die Besteuerung der Unternehmen unterstützt auch die Lebensqualität unseres Landes, indem sie zum Angebot der anerkannten Kirchen und Einrichtungen mit Selbsthilfegruppen beiträgt. Sollte diese Unterstützung abnehmen, würde auch die Solidarität bröckeln.»

kath.ch/uh

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