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Vacherin ist in Zukunft geschützt

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Markenname international anerkannt

Autor: Von WALTER BUCHS

Bereits vor gut vier Jahren ist das Gesuch um den Markenschutz der bekannten Freiburger Halbhart-Käsespezialität beim Bundesamt für Geistiges Eigentum eingereicht worden. Darauf folgten umfangreiche Prüfungen, ob der Name bereits anderswo gebräuchlich ist. Bereits vorher hatten die Freiburger Organisation und der Verband «Vacherin Mont d’Or» mit Sitz in Moudon eine Konvention abgeschlossen, gemäss der der Name von beiden Organisationen benützt werden kann. Die Angelegenheit wurde auch mit den Produzenten im französischen Departement Haut-Doubs bereinigt.

Am 12. Januar 2000 hat das Bundesamt für Geistiges Eigentum den Registrierungsausweis für die Garantie der Marke Vacherin ausgestellt. Am 9. März hat das entsprechende Internationale Büro in Madrid den Eintrag bestätigt.

Entscheidender Schritt

Im Schweizerischen Handelsamtsblatt wurde der Eintrag am 7. März veröffentlicht. Da innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten kein Rekurs eingereicht wurde, ist der Markenschutz nun definitiv. Entsprechend glücklich über diesen entscheidenden Schritt haben sich die Verantwortlichen am Mittwoch vor der Presse gezeigt.

Die Marke Vacherin ist nun gemeinsames Eigentum der Branchenorganisation des Freiburger Vacherin (Interprofession du Vacherin fribourgeois) und des entsprechenden Verbandes «Vacherin Mont d’Or». Diese Dachverbände besitzen das Exklusivrecht, Molkereiprodukte unter dem Namen Vacherin zu vermarkten.
Gemäss Protokoll von Madrid ist der Schutz neben der Schweiz in Deutschland, Österreich, Italien und Liechtenstein gewährleistet. Wie der Direktor der Organisation, Christian Castella, am Mittwoch ausführte, will man die Marke in weiteren Ländern anerkennen lassen, so in den USA, in den Ländern Nordeuropas und in Frankreich. Auf gesamtschweizerischer Ebene ist die Zuweisung der Bezeichnung Vacherin fribourgeois bereits in der Verordnung über die Bezeichnungen von Schweizer Käse vom 10. Dezember 1981 geregelt.

Strenge Auflagen

Der jetzt erteilte internationale Markenschutz basiert auf privatrechtlicher Basis. Es ist somit am Eigentümer selbst, für seine Durchsetzung zu sorgen. Da die Anerkennung nun beschlossene Sache ist, wollen die Verantwortlichen auch die notwendigen Anstrengungen unternehmen. «Vacherin fribourgeois» darf nämlich nur im Kanton Freiburg produziert werden. Die Milch, die dafür verwendet wird, muss im Kanton produziert werden, und das Futter, das den Milchkühen gegeben wird, muss zu mindestens 70 Prozent aus dem Kanton stammen. Die Käselaibe müssen schliesslich während mindestens acht Wochen im Kanton gepflegt werden.
Es ist auch die Branchenorganisation, welche bestimmen kann, welche Käser unter diesem Namen produzieren dürfen. Sie legt ebenfalls die jährlichen Produktionsmengen fest. Die Produzenten müssen demzufolge auch Mitglied der Organisation sein und mit einer Abgabe von 1.40 Franken pro Kilo die Kosten, namentlich jene für die Werbung, mittragen. Der eine und andere Produzent, auch im Sensebezirk, ist bis heute noch nicht Mitglied. Er wird nun nächstens zweifellos (wieder) Post erhalten.

Wo bleibt AOC-Anerkennung?

Die Mitglieder der Branchenorganisation, das heisst die Milchproduzenten, Käser und Käsereifungsbetriebe, unterstellen ihre Arbeitsweise einem detaillierten Pflichtenheft. Eine Kommission beurteilt die Qualität jedes nach den erwähnten Kriterien produzierten Laibes. Die Qualitätscharta, auf die sie sich dabei stützen, garantiert eine einheitliche Produktion, die der Marktnachfrage entspricht, zertifiziert aber auch die Herstellung, die sich streng an überlieferte Rezepte zu halten hat.

1997 hat die Organisation auch einen Antrag für eine geschützte Herkunftsbezeichnung für den Freiburger Vacherin gestellt. Die so genannte AOC-Anerkennung ist immer noch hängig. Das Bundesamt für Landwirtschaft vertritt den Standpunkt, nur Käse aus Rohmilch könne die Ursprungsbezeichnung erhalten, wie das etwa beim Greyerzer der Fall ist. Ein Teil des Vacherin wird jedoch aus pasteurisierter Milch hergestellt. Jean-Nicolas Philipona, Präsident der Organisation «Vacherin fribourgeois» ist deshalb froh, dass jetzt wenigstens der Markenschutz vorliegt. Das AOC-Gesuch wird aber aufrechterhalten.
Im vergangenen Jahr wurden 1954 Tonnen Freiburger Vacherin produziert. Das entspricht einem schweizerischen Marktanteil von 1,45 Prozent. Genau die Hälfte wird von den Grossverteilern Coop und Migros vertrieben. 38 Prozent werden durch andere Grossverteiler und Detaillisten verkauft und der Rest geht in den Export.

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