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VCS bekämpft den Alterswiler Ortsplan

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 Die Gemeinde Alterswil will wachsen und plant deshalb, die Parzelle Bergsicht II mit 10 577 Quadratmetern als Bauland einzuzonen. Momentan befindet sich dieses Land aber im kantonalen Inventar der Fruchtfolgeflächen. Diese landwirtschaftlich wertvollen Böden geniessen gesetzlich einen besonderen Schutz. Das soll auch so bleiben, sagt die Freiburger Sektion des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) und hat deshalb gegen die geplante Einzonung von Bergsicht II und damit gegen die Gesamtrevision der Alterswiler Ortsplanung bei der kantonalen Bau- und Raumplanungsdirektion eine Beschwerde eingereicht.

 Kanton stützte Gemeinde

Bei der Gemeinde war der VCS Ende letztes Jahr mit seiner Einsprache abgeblitzt. Der Gemeinderat stützte seinen damaligen Entscheid auf ein Schreiben der kantonalen Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion sowie der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft. Diese haben der Gemeinde Alterswil mitgeteilt, dass bei der Einzonung von Fruchtfolgeflächen durchaus Ausnahmen möglich sind. Voraussetzung dafür sei aber, eine Gemeinde zu finden, die eine gleich grosse Parzelle als Fruchtfolgefläche ausscheidet. Alterswil hat mit Villeneuve eine solche kompensationsbereite Gemeinde gefunden (die FN berichteten).

Bund stützt VCS

Der VCS hat sich mit dieser Antwort nicht zufriedengegeben und beim Bundesamt für Raumentwicklung nachgefragt. Dieses kommt zu einem anderen Schluss als die kantonalen Dienststellen: Fruchtfolgeflächen dürfen grundsätzlich nicht eingezont werden. Ausnahmen seien nur denkbar, wenn es zur geplanten Einzonung keine sinnvollen Alternativen gebe oder wenn ein übergeordnetes kantonales Ziel bestünde: zum Beispiel ein Spitalbau oder ein wichtiger kantonaler Entwicklungsschwerpunkt. «Das ist in Alterswil sicher nicht der Fall», sagt Pius Odermatt, VCS-Vorstandsmitglied. «Das heisst also, dass die Einzonung der Fruchtfolgefläche für Bergsicht II nicht rechtens ist», zieht er die Schlussfolgerung.

Kanton muss entscheiden

Die Umweltorganisation hat deshalb den Entscheid der Gemeinde weitergezogen, und zwar an die Bau- und Raumplanungsdirektion–also genau an die Behörde, die vorher die Argumentation der Gemeinde gestützt hatte. «Es ist ein sehr spezieller Fall», sagt dazu Pius Odermatt. Der VCS hofft, dass die Direktion diese Meinungsdifferenz zwischen Kanton und Bundesamt für Raumentwicklung rechtlich sauber abklärt. Denn Klarheit sei nötig. «Mit seiner Beschwerde will der VCS bis zur Schaffung der Rechtssicherheit Präjudizien verhindern», heisst es in der Mitteilung des VCS weiter. Die Umweltorganisation befürchte, dass es sonst zu einer weiteren Zersiedelung kommen würde.

Pius Odermatt hofft auf ein Einlenken des Kantons, um weitere Kosten und Umtriebe zu vermeiden, zumal das Bundesgesetz den Umgang mit Fruchtfolgeflächen klar regle. Er lässt auch durchblicken, dass der VCS bei einer Ablehnung der Beschwerde den Schritt an eine höhere Instanz, also ans kantonale Verwaltungsgericht, in Betracht ziehe.

Alterswil muss warten

Der Alterswiler Ammann Hubert Schibli ärgert sich über die weitere Verzögerung, zumal die Gemeinde schon seit Jahren an der Revision der Ortsplanung arbeite. «Wir können nichts machen, gar nichts–ausser warten.» Der Gemeinderat habe sich voll auf den Kanton und die Ämter abgestützt. «Was sollten wir anderes tun? Sie sind die Experten.» Er nehme an, dass alle ein wenig überfordert seien mit der Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes, das er als «gewaltigen Bumerang» bezeichnet. «Alle sechs Monate kam ein neues Gesetz und eine neue Richtlinie.» Da blicke niemand mehr durch, sagt Hubert Schibli. «Die Geprellten bei dieser Sache sind die Leute, die in diesem Quartier bauen wollten, und wir, weil die Leute die Geduld verlieren und wegziehen», sagt der Alterswiler Ammann. Bereits seien 20 Partien, die an einer Parzelle in Bergsicht II interessiert waren, abgesprungen. «Verständlicherweise, denn sie haben eine Familienplanung und wollen wissen, woran sie sind.» Er ärgert sich über die Bremse durch den VCS, die Zusatzarbeit für den Gemeinderat verursache und auch dem Baugewerbe schade, das auf Aufträge angewiesen wäre.

Die kantonale Baudirektion äussert sich nicht zum Dossier, da sie Rekursbehörde ist. Zu prüfen sei, ob der VCS überhaupt einspracheberechtigt ist, so die Mediensprecherin Corinne Rebetez.

«Wir können nichts machen, gar nichts–ausser warten.»

Hubert Schibli,

Ammann von Alterswil

 

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