Untertitel: Neue Regelung bei Verbandsbeschwerden
Das neue Reglement wurde am Wochenende von den Delegierten in Genf einstimmig verabschiedet, wie der VCS am Sonntag mitteilte. Es seien für alle Seiten befriedigende Lösungen gefunden worden, sagte VCS-Zentralpräsidentin Franziska Teuscher gegenüber der sda.
Gemäss neuem Reglement macht der VCS vom Verbandsbeschwerderecht Gebrauch, um Umweltrecht konsequent durchzusetzen. Ins Visier nimmt er vor allem Einkaufszentren und Freizeitanlagen, die viel Publikum anlocken und deshalb Mehrverkehr auslösen. Für die Einreichung von Verbandsbeschwerden zuständig sind grundsätzlich die Sektionen. Können sich Zentralvorstand und eine Sektion nicht einigen, entscheidet die von fünf auf sieben Mitglieder vergrösserte Verbandsbeschwerderechtskommission. In diesem Gremium haben die regionalen Sektionen die Mehrheit inne.