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Velofahrer wird gleich zweimal angefahren

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An einem Samstag im vergangenen Januar war ein Fahrradlenker um 16.30 Uhr in Léchelles unterwegs, als ein Autolenker ihn übersah und von hinten mit dem rechten Kotflügel in ihn hineinfuhr. Der 29-jährige Autofahrer bemerkte zwar den Unfall und sah im Rückspiegel, dass der Velofahrer umfiel – fuhr aber einfach davon. Kurz darauf realisierte eine weitere Autofahrerin zu spät, dass auf der Strasse jemand lag. Trotz Notbremsung fuhr die 42-Jährige mit ihrem Auto den am Boden liegenden Mann an.

Der Velofahrer erlitt zahlreiche Brüche: Schädelbruch, am Oberkiefer, Jochbein, Rippen, Becken, Schambein, linker Oberschenkel – er verbrachte zuerst zehn Tage auf der Intensivstation im Inselspital Bern, danach 16 Tage auf der Intensivstation am Freiburger Kantonsspital und musste bis Ende Mai im Spital bleiben.

Die Freiburger Staatsanwältin Catherine Christinaz verurteilte die beiden Unfallfahrer nun mittels Strafbefehl. Die Polizei konnte den Unfallverursacher nach intensiver Suche erst 13 Tage nach dem Unfall ausmachen. Er wird wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Fahrerflucht zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über fünf Jahre. Zudem muss er eine Busse von 4000 Franken bezahlen. Dazu kommen Gerichtskosten von 1800 Franken. Die Frau muss wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten; auch diese Strafe ist bedingt, sie unterliegt einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Die Autofahrerin muss eine Busse von 900 Franken sowie Gerichtskosten in der Höhe von 1800 Franken bezahlen.

njb

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