Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Velofahrer wird verurteilt, weil er eine Frau anfuhr

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 29-jährigen Mann wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Mann war letzten Dezember an einem Nachmittag mit seinem Velo die Lausannegasse in Freiburg hinuntergefahren. Dies ist aber in diese Richtung verboten. Auf der Höhe eines Gebäudes hat er eine Fussgängerin übersehen, die von links über die Strasse gehen wollte. Er machte eine Notbremsung und riss das Lenkrad dabei scharf nach links. Dadurch kam er zu Fall. Dabei riss er die Fussgängerin mit sich, die ebenfalls zu Boden fiel.

Die Frau hat in der Folge Klage eingereicht. Sie hatte beim Unfall den linken Arm gebrochen sowie Kopf- und Nackenverletzungen erlitten. Das Urteil lautet auf eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je zehn Franken und eine Busse von 300 Franken. Zudem muss der Mann die Verfahrenskosten übernehmen. Diese betragen 486 Franken.

im

Meistgelesen

Mehr zum Thema