Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Velofahrerin nach Unfall verurteilt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Unfall hat sich bereits am 4. August 2013 im Städtchen Greyerz ereignet. Eine heute 40-jährige Frau war mit ihrem Velo vom Schloss Greyerz zum unteren Parkplatz gefahren. Auf der Burgstrasse wollte sie anhalten, schaffte es aber nicht mehr rechtzeitig, den Fuss aus dem Pedal zu nehmen. Sie kam zu Fall, und ihr Velo kollidierte dabei mit einer Fussgängerin, die auf der gleichen Strasse unterwegs war. Der Bremshebel des Zweirades prallte da- bei so unglücklich auf das rechte Bein der Frau, dass diese verletzt wurde. Sie erlitt eine tiefe Wunde, die Arterie wurde verletzt und der untere Teil des Beins gequetscht. Die Frau musste per Helikopter vom Unfallort ins Spital gebracht werden.

Verzicht auf Anklage

Das Opfer hätte die Velofahrerin wegen Körperverletzung anklagen können, hat aber darauf verzichtet. Deshalb wurde die fehlbare Lenkerin lediglich wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz (Herrschaft über das Fahrzeug verloren) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte ihr ein Busse von 100 Franken sowie die Verfahrenskosten auf.  im

Meistgelesen

Mehr zum Thema