Der dem Grossen Rat unterbreitete Gesetzesentwurf zum Beitritt zum «Hooligan-Konkordat» sieht zusätzlich eine Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei vor. Damit wird eine gesetzliche Grundlage eingeführt, die es der Kantonspolizei erlaubt, für Einsätze bei sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen Gebühren zu erheben.
Gemeint sind Matches, bei denen gewalttätige Ausschreitungen zu befürchten sind. Schuldner der festgelegten Gebühren wären die Verursacher von Gewalttätigkeiten, also Hooligans oder der Organisator der Veranstaltung, falls dieser seine Pflichten im Bereich der Sicherheit schwerwiegend verletzt hat. wb