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Verband trägt Kosten für private Beistände

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Die Delegiertenversammlung der Sozialen Dienste See hat am Donnerstag in Misery-Courtion einstimmig eine Praxisänderung bei der Entschädigung privater Beistände beschlossen. Der Gemeindeverband umfasst die Gemeinden des Seebezirks ohne Murten, Greng und Kerzers.

Beistände übernehmen die rechtliche Vertretung von urteilsunfähigen und damit im juristischen Sinne handlungsunfähigen Erwachsenen. Es liegt laut Vorstandspräsident Jean-Marc Sciboz im Ermessen des Friedensgerichts, ob eine hilfsbedürftige Person eine Beistandschaft erhält oder nicht. Neben Berufsbeiständen können diese Funktion auch Verwandte oder nahestehende Personen übernehmen. Auch private Beistände haben Anrecht auf eine Entschädigung und die Erstattung allfälliger Spesen. Sie dürfen diese neu dem Gemeindeverband in Rechnung stellen, falls die von ihnen betreute Person über zu wenig Vermögen verfügt, um selbst dafür aufzukommen. Bislang musste in solchen Fällen die jeweilige Wohnsitzgemeinde diese Kosten tragen. «Es kam vor, dass einzelne Wohnsitzgemeinden mehrmals belastet wurden, ohne dass sie Einfluss darauf nehmen konnten», erläuterte Jean-Marc Sciboz die Gründe für die Praxisänderung. Denn in solchen Fällen entscheide das Friedensgericht, ob die Kosten für die Beistandschaft zulasten der Gemeinde gingen. Der Vorstand der Sozialen Dienste See sei darum zur Ansicht gekommen, dass auch die Kosten für die private Beistandschaft im Topf des Gemeindeverbands landen sollten.

Die Aufwendungen für allfällige Berufsbeistände wickelt der Gemeindeverband bereits heute direkt ab, falls die betreute Person nicht selber dafür aufkommen kann. Die Gemeinden erhalten dafür keine Rechnung, die Kosten verrechnen die Sozialen Dienste im Betriebsbudget. Benötigt eine hilfsbedürftige Person eine Beistandschaft und verfügt über Vermögen, fordert der Gemeindeverband Honorar und Spesen zurück.

fko/emu

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