BernWer Canyoning, River-Rafting oder Bungee-Jumping anbietet, muss diese Angebote künftig zertifizieren lassen. Das sieht die Verordnung zum Gesetz über Risikosportarten vor. Zudem müssen Anbieter eine Haftpflichtversicherung in der Höhe von mindestens fünf Millionen Franken abschliessen. Die Verordnung, die bis Ende März in der Vernehmlassung war, ist heftig umstritten. Der WWF etwa befürchtet, sie könnte die Durchführung von Jugendlagern gefährden. Die Swiss Outdoor Association möchte sie zur «grundlegenden Überarbeitung» an den Bund zurückschicken. sda
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