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Verbände sind Anwälte von Natur- und Heimatschutz

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Verbände sind Anwälte von Natur- und Heimatschutz

Gestützt auf das Verbandsbeschwerderecht, haben 30 nationale Umweltverbände quasi als «Stimme der Natur» die Möglichkeit, gegen grosse Bauprojekte Einsprache zu erheben. Die FDP-Initiative, über die am 30. November abgestimmt wird, verlangt, dass dieses Recht ausgeschaltet wird, wenn Volk oder Parlament einem Projekt zugestimmt haben. Die Initianten konstruieren diese Organisationen zum Feindbild und wollen unter dem Vorwand der Demokratie das Beschwerderecht faktisch abschaffen. Wir alle wissen, dass wir als Einzelne wenig Gehör finden oder Einflussmöglichkeiten haben. Mit der Mitgliedschaft in Verbänden verbunden ist unsere Erwartung, dass sich diese im Interesse einer breiten Bevölkerung für den Umwelt-, Natur- und Heimatschutz einsetzen. Die 30 beschwerdeberechtigten Umweltverbände (wie z. B. Pro Natura, WWF, SAC, Fischereiverband etc.) vereinen rund eine Million Mitglieder.

Pro Jahr gelangen knapp zehn Verbandsbeschwerden an das Bundesgericht. Das ist eine verschwindend kleine Zahl von weniger als einem Prozent aller Beschwerden. Davon werden zwei Drittel ganz oder teilweise gutgeheissen. Damit liegt die Erfolgsquote mehr als dreimal über dem Durchschnitt. Aus diesen Zahlen lässt sich ablesen, dass Verwaltungsbehörden die Anwendung des Umweltrechts nicht immer korrekt wahrnehmen. Es würde jeder Regel der Demokratie widersprechen, wenn Gemeindeversammlungen oder Parlamente ein vom Volk erlassenes Gesetz je nach Einzelfall missachten dürften. Nur wenn tatsächlich angenommen werden muss, dass geltendes Recht verletzt wird, melden sich «die Anwälte der Natur» zu Wort.

Wir leben in einem Rechtsstaat, nicht in einem korrupten Land, in welchem der Profit Einzelner diktiert, was möglich sein soll. Deshalb sollen Projekte auch rechtskonform realisiert werden. Stellen Sie sich vor, rechtswidrige Projekte würden realisiert, nur weil diese wirtschaftlichen Erfolg bringen. Auch daran sei erinnert: Viele Grossprojekte scheitern am Ende an der fehlenden Finanzierung und nicht an Beschwerden von Umweltverbänden.

Darum ist für mich klar, dass ich ein Nein zur Initiative gegen das Beschwerderecht der Umweltorganisationen in die Urne einlegen werde.

Autor: René Fürst, Grossrat, Murten

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