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Verbandsbeschwerderecht auf kantonaler Ebene löst heisse Diskussionen aus

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Autor: Arthur zurkinden

freiburg Das Verbandsbeschwerderecht stand am Donnerstag im Mittelpunkt der Debatte im Grossen Rat, als dieser die erste Lesung des neuen Raumplanungs- und Baugesetzes fortsetzte. Mit 61 zu 37 Stimmen nahm er einen Antrag der parlamentarischen Kommission an, der sicherstellt, dass zumindest die heutigen kantonalen Vereinigungen Pro Freiburg und der Deutschfreiburger Heimatkundeverein weiterhin einspracheberechtigt sind. Der Staatsrat muss nun laut Kommission eine Liste der kantonalen Vereinigungen erstellen, die einspracheberechtigt sind.

Markus Bapst, Präsident der parlamentarischen Kommission, führte einige Kriterien auf, die Vereinigungen erfüllen müssen, um gegen aufgelegte Zonennutzungspläne und Detailbebauungspläne Opposition machen zu können: Die Organisationen müssen einen streng ideellen Zweck im Bereich der Raumplanung, Natur- und Landschaftschutz erfüllen, bereits seit 15 Jahren bestehen, mindestens 500 Mitglieder aufweisen usw.

Staatsrat nicht gleicher Meinung wie Kommission

Nicht einverstanden mit dem Antrag der Kommission war der Staatsrat. Baudirektor Georges Godel wies darauf hin, dass Pro Freiburg und der Heimatkundeverein bereits im Kulturgüterrecht als einspracheberechtigte Organisationen aufgeführt seien.

Wenig Verständnis für die Meinung des Staatsrats

Dafür hatte Moritz Boschung (CVP, Düdingen) wenig Verständnis. Er konnte nicht verstehen, dass ausgerechnet diese zwei Verbände im Raumplanungsgesetz kein Beschwerderecht haben sollen, da sie nicht nationale Organisationen sind. Nach seinen Worten haben diese Verbände nie Missbrauch betrieben, sondern immer frühzeitig das Gespräch gesucht und so viele Einigungen getroffen, ohne Einsprache zu erheben. Unverständlich sei die Haltung des Staatsrates auch, weil andererseits nationale Organisationen, die im Kanton Freiburg kaum Mitglieder haben, einspracheberechtigt seien.

Für den Antrag der Kommission machte sich auch Bruno Fasel (CSP, Schmitten) im Namen der 800 Jäger des Kantons stark.

In eine ganz andere Richtung ging ein Antrag von Ruedi Vonlanthen (FDP, Giffers). Er wollte, dass Verbände gegen Entscheide des Volkes und der Parlamente keine Einsprache mehr einreichen können. Er warf den Verbänden vor, eine Verzögerungs-, Hinhalte- und Verhinderungspolitik zu betreiben und so die Preise der Projekte in die Höhe zu treiben. «Diese Verbände schaden der Wirtschaft, verhindern Arbeitsplätze, fördern die Bürokratie und verzögern oder verhindern Projekte», meinte er. Nach seinen Worten verlangen sie von den Bauherren manchmal gar Geldsummen, um auf Einsprachen zu verzichten.

Wie er weiter ausführte, müssen sich alle Behörden an das Umweltrecht halten. «Es ist beleidigend, wenn Verbände Entscheide des Volkes mit Füssen treten», fügte er bei.

Sehr viele Grossräte konnte er aber mit seinem Antrag nicht begeistern. Laut CVP-Sprecher Jean Bourgknecht sind Entscheide des Volkes nicht automatisch gesetzlich. Moritz Boschung bezeichnete den Antrag als «Demontage des Umweltschutzes». MLB-Sprecherin Christa Mutter gab zu verstehen, dass 99 Prozent der Opposition von Privaten kommen und nur ein Prozent von Verbänden.

Ihre Einsprachen seien aber zu 70 Prozent von Erfolg gekrönt, während nur 18 Prozent der privaten Einsprecher Recht behalten. Alle zweifelten auch, ob der Antrag im Einklang mit dem Bundesrecht sei, zumal ja das Verbandsbeschwerderecht auf nationaler Ebene noch nicht abgeschafft sei. Mit 77 zu 8 Stimmen wurde der Antrag Vonlanthen abgelehnt.

Die erste Lesung des Raumplanungs- und Baugesetzes wird am Mittwoch, 12. November, beendet.

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