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Verbandsbeschwerderecht ist bester Garant für natur- und landschaftsverträgliche Planung

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Leitartikel

Autor: Christoph Nussbaumer

Verbandsbeschwerderecht ist bester Garant für natur- und landschaftsverträgliche Planung

Am Verbandsbeschwerderecht scheiden sich seit Langem die Geister: Für Kritiker ist es ein unnötiger Bremsklotz bei der Realisierung von Bauprojekten. Nicht selten standen und stehen Organisationen wie VCS, Pro Natura oder WWF denn auch als unverantwortliche Verhinderer und Arbeitsplatzkiller unter Beschuss. Die Befürworter hingegen verteidigen das Beschwerderecht als unverzichtbares Instrument zum Schutz und Erhalt von Natur und Landschaft.

Am 30. November entscheiden nun Volk und Stände, wie es mit der Verbandsbeschwerde weitergehen soll. Die vom Freisinn lancierte Initiative möchte dieses Rechtsinstrument einschränken. Konkret soll es nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn für geplante Bauprojekte ein Volks- oder Parlamentsentscheid erfolgt ist. Ausgangspunkt für die Lancierung der Initiative war vor rund fünf Jahren eine Beschwerde des VCS gegen den Neubau des Zürcher Hardturmstadions. Trotz zustimmendem Volksentscheid konnten die Promotoren das Projekt bisher nicht realisieren. Bis vors Bundesgericht ging in diesem Fall jedoch nicht der VCS, der seine Beschwerde im Verlauf des Verfahrens zurückzog, sondern Anwohner des Stadions und auch die Trägerschaft.

Trotzdem zeigt sich an diesem Beispiel das mit dem Verbandsbeschwerderecht verbundene Spannungsfeld zwischen Demokratie und Rechtsstaat. Das Volk sagt an der Urne Ja zu einem Projekt. Dessen Entscheid kann dann im Nachgang mittels Verbandsbeschwerde trotzdem noch angefochten werden.

Dass dies für Irritation sorgt, ist nachvollziehbar, und es stellt sich die Frage, weshalb das Volk in dieser Frage nicht das letzte Wort haben soll. Kommt dazu: Jede Beschwerde verzögert das Bewilligungsverfahren. Die Folge davon sind höhere Kosten. Im Extremfall verzichten Investoren auf die Realisierung ihres Projektes. Trotz dieser Risiken und Bedenken sollte die Verbandsbeschwerde in ihrer heutigen Form beibehalten und die Initiative der FDP am 30. November folglich abgelehnt werden.

Natur und Landschaft brauchen eine Art anwaltschaftliche Vertretung, wenn es um bauliche Entwicklung geht. Wer vertritt bei solchen Projekten die Interessen des Gemeinwohls, wenn es nicht die dazu berechtigten Organisationen tun? Mehr noch als 1967, als der Gesetzgeber das Verbandsbeschwerderecht einführte, ist die Natur heute verletzlich. Stärker noch als damals hat in bebauten Gebieten der Siedlungsdruck zugenommen. Damit steigt die Gefahr, dass wertvolle Landschaften und Stadtbilder durch die Bautätigkeit entstellt und unwiederbringlich zerstört werden. Dieses Risiko besteht: Wie sonst ist es zu erklären, dass in den letzten zehn Jahren fast zwei Drittel aller Verbandsbeschwerden vom Bundesgericht gutgeheissen wurden?

Die Meinung der Initianten, wonach die Behörden anstelle der Umweltverbände dafür besorgt sein müssen, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden, greift zu kurz. Denn erstens würden der öffentlichen Hand dadurch hohe zusätzliche Personalkosten entstehen. Zweitens steigt unter dem Druck der Investoren und Promotoren das Risiko, dass die Behörden beim einen oder anderen Projekt vorschnell eine Auge zudrücken – sei es auch nur durch eine zu grosszügige Interpretation der geltenden Rechtsgrundlagen. Da braucht es im Interesse von Natur und Landschaft unabhängige Sachverständige, die den Bauherrschaften und auch den Behörden auf die Finger schauen.

Namhafte Experten sind sich zudem einig: Das Volk ist nicht dazu berechtigt, sich mit seinen Entscheiden über geltende Gesetze hinwegzusetzen. Die Initiative der Freisinnigen soll und darf somit kein Mittel sein, den Vollzug des Umweltrechts auszuhebeln, um so zu zügigeren Verfahren zu kommen.

Selbstverständlich darf das Verbandsbeschwerderecht von den Organisationen und Verbänden nicht missbraucht werden. Diesbezügliche Risiken wurden jedoch mit der jüngsten Revision dieses Rechtsinstrumentes beseitigt. Unter anderem müssen die Verbände seit Mitte 2007 strengere Voraussetzungen erfüllen, um eine Beschwerde zu erheben. Zudem müssen sie für die Verfahrenskosten aufkommen, wenn sie vor Gericht unterliegen.

Noch mehr als es bisher der Fall war, ist das Verbandsbeschwerderecht also ein Instrument, um mangelhafte Bauvorhaben zu verbessern. Im Interesse eines wirksamen Natur- und Landschaftsschutzes sind die allenfalls höheren Projektkosten in Kauf zu nehmen. Planungspfusch und rücksichtslosem Streben nach Wachstum muss der Riegel geschoben werden. Dafür ist das Instrument der Verbandsbeschwerde in seiner heutigen Form die günstigere und zielgerichtetere Variante.

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