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Verbot aufgeschoben

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Buchpreisbindung bleibt noch bestehen

LAUSANNE. Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte die Buchpreisbindung 2005 nach 1999 bereits zum zweiten Mal für unzulässig erklärt. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko Wef) wies die dagegen erhobene Beschwerde des Schweizerischen Buchhändler- und Verlegerverbandes (SBVV) und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels im vergangenen Juli ab. Die beiden Verbände gelangten dagegen ans Bundesgericht, das ihrer Beschwerde nun die aufschiebende Wirkung zuerkannt hat. Laut den Lausanner Richtern haben die Rekurrenten einleuchtend dargelegt, mit welchen Nachteilen die sofortige Aufhebung der Buchpreisbindung verbunden wäre. Weko und Reko Wef hätten sich dem Gesuch zudem nicht widersetzt. Die Preisbindung in der Schweiz ist im sogenannten Sammelrevers geregelt. Mit diesem verpflichten sich die Buchhändler, die von den Buchverlagen festgesetzten Preise einzuhalten. Rund 90 Prozent der deutschsprachigen Bücher unterliegen der Preisbindung.Die Weko hatte die Buchpreisbindung ein erstes Mal im September 1999 als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung eingestuft und für unzulässig erklärt. Der SBVV gelangte daraufhin ans Bundesgericht, das die Wettbewerbshüter 2002 zu einem neuen Entscheid verpflichtete. sda

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