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Verbot für sexistische Werbung fehlt

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Frauen, die ihr Hinterteil in die Kamera strecken. Frauen, deren Wangen auf der Brust der nächsten sich räkelnden Frau liegen. Frauen in schwarz-roter Unterwäsche und Stöckelschuhen. Das Plakat mit den sechzehn Frauen an der Bernstrasse, zwischen der Zähringerbrücke und dem Schönberg, fällt auf. Es ist keine Unterwäsche- und auch keine Freibadwerbung. Auf dem Plakat an der Bernstrasse wird für zwei Clubs geworben: Angeboten werden die Körper von «60–80 Topgirls» – als Sex­objekte.

Aufgefallen ist das Plakat auch Marie-Louise Fries, der deutschsprachigen Vertreterin des Freiburger Frauenstreik-Komitees. «Mit der Darstellung dieser Frauen wird ein bestimmter Stereotyp gefördert: Frauen sind sexy, schlank und verfügbar.» Wenn bedacht werde, wie sehr Werbung bewusst und unbewusst unser Denken beeinflusse, sei klar, dass sexistische Werbung, wie sie an der Bernstrasse zu sehen ist, auf nationaler Ebene verboten gehöre, sagt Fries. Denn nur so könne die Gleichstellung «nicht nur in der Berufswelt, sondern auch in unseren Köpfen erreicht werden».

2012 hat Yvonne Feri, Nationalrätin des Kantons Aargau, gestützt auf die 2006 von Doris Stump eingereichte Motion, genau das versucht: Feri reichte eine Interpellation zum Verbot sexistischer Werbung auf Bundesebene ein. Dafür definierte sie «Werbung als Bestandteil und gleichzeitig Spiegelbild unserer Gesellschaft», welche auf der einen Seite Lebensgefühle erzeuge und Werte vermittle, auf der anderen Seite Rollenmodelle und Stereotype reproduziere. Damit würde Werbung das Rollenverständnis von Frau und Mann entscheidend mitformen. Die Interpellation wurde abgelehnt. Ein Verbot geschlechterdiskriminierender Werbung gibt es bisher somit nur im Kanton Waadt: Durch eine Motion wurde der Staatsrat 2012 beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot sexistischer Werbung auszuarbeiten. Im Juni dieses Jahres ­wurde sie einstimmig angenommen. Es wurden zwar keine Sanktionen ins Gesetz eingeführt, jedoch eine Definition von Sexismus nach der Schweizerischen Lauterkeitskommission.

Wann ist Werbung sexistisch?

Demnach ist Werbung sexistisch, wenn Männern oder Frauen stereotype Eigenschaften zugeschrieben werden und damit die Gleichwertigkeit der Geschlechter infrage gestellt wird; wenn Unterwerfung und Ausbeutung dargestellt werden oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien; wenn das Kindes- und Jugendalter nicht mit erhöhter Zurückhaltung respektiert wird; wenn zwischen der das Geschlecht verkörpernden Person und dem Produkt kein natürlicher Zusammenhang besteht; wenn die Person in rein dekorativer Funktion als Blickfang dient; wenn eine unangemessene Darstellung von Sexualität vorliegt.

Laut Geneviève Beaud Spang, Verantwortliche des Büros für Gleichstellung von Frau und Mann und Familienfragen in Freiburg, untergräbt sexistische Werbung die Arbeit ihres Teams, das im Kampf gegen Stereotypen, Diskriminierung und Missachtung aktiv ist. «Die Schweiz hat letztes Jahr die ­Istanbuler Konvention unterzeichnet, die einen Rahmen vorgibt für die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Sie schreibt vor, dass Massnahmen gegen die Verhärtung von Stereotypen getroffen werden müssen», sagt Fries. So stehe die Schweiz unter internationalem Druck, die akzeptierten Massnahmen zu treffen.

Das Freiburger Frauenstreik-Komitee ruft zur Sensibilisierung und zu gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot von sexistischer Werbung auf nationaler Ebene auf. Mit diesen Forderungen sucht das Komitee Kontakt zu Politikerinnen und Politikern aus verschiedenen Freiburger Parteien. Laut Fries weist die SVP die Forderung mit der Begründung der Irrelevanz zurück. Die SP will im Herbst einen kantonalen Vorstoss machen. Die beiden CSP-Grossräte Urs Perler und Benoît Rey wollen sich der Forderung annehmen. Ausserdem werde das Frauenstreik-Komitee in Zusammenarbeit mit dem Büro für Gleichstellung und der grünen Grossrätin Mirjam Ballmer eine Anfrage an den Staatsrat einreichen.

Vorerst aber bleibt das Plakat an der Bernstrasse mit den «60–80 Topgirls» wohl noch hängen, denn selbst wenn Klage bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eingereicht wird, hat das wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen keine Konsequenzen.

«Mit der ­Darstellung dieser Frauen wird ein bestimmter Stereotyp gefördert.»

Marie-Louise Fries

Freiburger Frauenstreik-Komitee

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